10. Juni 2022, 13:00 Uhr

Staufenberg

Zwischen Begeisterung und Unsicherheit

Seit ein paar Wochen ist die Kreisstraße 29, die Lollar mit dem Staufenberger Ortsteil Daubringen verbindet, eine Fahrradstraße. Ein blaues Verkehrszeichen weist darauf hin.
10. Juni 2022, 13:00 Uhr
Vertreter von Kreis, Polizei und den städtischen Ordnungsämtern berieten an der neuen Fahrradstraße, wie erfolgreich Aufklärung geleistet werden kann. Foto: Landkreis

Ein Zusatzzeichen erlaubt zugleich dem motorisierten Verkehr die Benutzung der Straße - allerdings nur unter größter Vorsicht und einigen Bedingungen. Welche das sind, scheint aber vielen Menschen nicht klar zu sein, wie Kreisverkehrsdezernent Christian Zuckermann im Selbsttest erfuhr. Deswegen traf er sich kürzlich mit Vertretern von Polizei, Ordnungsämtern und Verkehrsbehörde, um zu beratschlagen, wie gemeinsam Aufklärungsarbeit geleistet werden kann.

Für alle gilt maximal Tempo 30

Während der Verkehrsbeobachtung an der K29 wird schnell deutlich, dass sich einige Autofahrer auf dieser »unechten Fahrradstraße« regelwidrig verhalten, weil sie mutmaßlich die Regeln einer Fahrradstraße nicht kennen. »Fast niemand hält sich an das Überholverbot, weil viele Autofahrer es aber auch einfach nicht besser wissen«, sagte Polizist Thomas Baumgart vom regionalen Verkehrsdienst Gießen.

Zusammengefasst lauten die gültigen Regeln auf dieser Strecke: Die Höchstgeschwindigkeit für alle beträgt 30 km/h. Fahrräder dürfen nebeneinander fahren und es besteht ein Überholverbot für Autos, Lkw und Traktoren, weil die Fahrbahnbreite den notwendigen Sicherheitsabstand zum Fahrrad nicht erlaubt.

Dabei war das Überholen von Fahrrädern auf der K29 auch schon vor der Umwidmung zur Fahrradstraße nicht erlaubt, weil die Fahrbahn zu schmal ist. Der Sicherheitsabstand, den Kraftfahrzeuge beim Überholen von Fahrrädern einzuhalten haben, liegt außerorts bei mindestens zwei Metern. Damit kann auf einer Straße, die weniger als 4,5 Meter breit ist, der notwendige Sicherheitsabstand mit einem Pkw nicht eingehalten werden, das Überholen ist somit untersagt.

»Unser erklärtes Ziel ist, die Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer zu verbessern«, erläuterte Sandra Müller-Vogeley, Leiterin des Fachdienstes Verkehr beim Landkreis Gießen. »Mit dem Schritt, die K29 zu einer Fahrradstraße zu erklären, müssen Autos nun langsam fahren, denn es gilt auf der Strecke eine zulässige Geschwindigkeit von höchstens 30 km/h. Diese Entscheidung war daher wichtig und richtig.«

In den nächsten Wochen wollen die Ordnungsämter beider Städte auf der neuen Fahrradstraße kontrollieren und sowohl mit Radlern als auch mit Kfz-Nutzern das Gespräch suchen. Ebenso die Polizei, die bei beobachteten Verkehrsverstößen zunächst mit den Verkehrsteilnehmern sprechen wird. »Zeigen sich die Betroffenen uneinsichtig, werden wir die Verstöße auch ahnden«, kündigt Thomas Baumgart an.

Zudem wird es demnächst in Zusammenarbeit mit Polizei, Landkreis und beiden Kommunen vor Ort einen Präventionstag geben, an dem nochmals ausgiebig auf die nun geltenden Verkehrsregeln auf der K29 hingewiesen werden soll.

Im September erfolgt die Auswertung

Derzeit zählt zudem eine Anlage automatisch die vorbeirollenden Fahrzeuge, sei es Fahrrad, Auto oder Lkw. Daneben werden auch die Geschwindigkeiten gemessen, um gegebenenfalls zu schnelle Fahrzeuge direkt zu ermahnen. Ein digital angezeigter Smiley meldet, wenn man zu zügig unterwegs ist. Diese Daten sollen im Sechs-Wochen-Turnus ausgewertet werden, um einen Eindruck davon zu bekommen, wie die Fahrradstraße angenommen wird. Im September kommen dann alle Beteiligten zusammen und entscheiden über den Erfolg dieses Verkehrsversuchs und über die Zukunft der K29.

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