17. Juli 2022, 13:00 Uhr

Gießen

Umfangreiches Bauprojekt an der A45 steht bevor

Das Regierungspräsidium hat im Auftrag der Autobahn GmbH des Bundes das nächste straßenrechtliche Anhörungsverfahren für einen Teilbereich der A45 eingeleitet.
17. Juli 2022, 13:00 Uhr
Die Talbrücke Langgöns soll neu gebaut werden. Foto: pad

Konkret geht es hierbei um das Portal zwischen den Landkreisen Gießen und Wetterau. Das Vorhaben umfasst den sechsstreifigen Ausbau der A45 von nördlich der Talbrücke Langgöns bis hin zum Gambacher Kreuz sowie den Ersatzneubau der Talbrücke Langgöns selbst. Das 480 Meter lange Talbrückenbauwerk Langgöns wurde in den Jahren 1996 und 2000 grundhaft instandgesetzt und wird in den kommenden Jahren das Ende seiner technischen Nutzungsdauer erreichen.

Bauarbeiten im Bereich Talbrücke Langgöns

Im Verlauf des Streckenabschnitts befinden sich neben der Talbrücke fünf weitere Autobahnüber- und -unterführungen. Vier dieser Bauwerke werden im Zuge des Ausbaus ebenfalls erneuert, für ein Bauwerk zur Überführung eines Wirtschaftsweges ist ein ersatzloser Rückbau vorgesehen. Darüber hinaus umfasst die Maßnahme die Anpassung der Ein- und Ausfahrt eines im Abschnitt befindlichen Parkplatzes sowie die notwendigen Anpassungen und Änderungen der parallelen und kreuzenden Verkehrswege.

Pläne nun einsehbar - Einwände möglich

Die Planunterlagen zum Vorhaben werden auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rp-giessen.hessen.de veröffentlicht und können dort eingesehen werden. Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen in dem gleichen Zeitraum in den Rathäusern der Gemeinde Langgöns sowie der Städte Linden, Pohlheim und Münzenberg zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben die Möglichkeit, bis Montag, 19. September, Einwände zu erheben. Den betroffenen Kommunen sowie die weiteren zu beteiligenden Behörden und Stellen wurden die Planunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme bis zu diesem Termin zugesandt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird sich das Regierungspräsidium - gegebenenfalls im Rahmen eines Erörterungstermins - mit allen Einwendungen und Stellungnahmen befassen. Anschließend werden die Ergebnisse in einem Bericht zusammen mit den Planunterlagen dem hessischen Wirtschaftsministerium vorgelegt. Das Landesministerium erlässt dann den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet somit über die Schaffung des Baurechts.

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