10. Juni 2023, 13:00 Uhr

Friedberg

E-Akte hält weiter Einzug in Kreisverwaltung

Die Digitalisierung der Verwaltung beschäftigt Behörden, Politik und Bevölkerung gleichermaßen. Auch der Wetteraukreis muss Dokumente in immer größerem Umfang erzeugen.
10. Juni 2023, 13:00 Uhr
Die Erste Kreisbeigeordnete Stephanie Becker-Bösch und Christian Keim, Leiter des Fachdienstes Ordnungsrecht, stellen die Änderungen vor. Foto: Wetteraukreis

Diese Dokumente sollen am besten möglichst schnell, ortsunabhängig, ressourcenschonend und kundenfreundlich erstellt werden. Deshalb setzt die Kreisverwaltung nun auch in der Ausländerbehörde auf die sogenannte E-Akte (elektronische Akte).

Die Erste Kreisbeigeordnete und Ordnungsdezernentin Stephanie Becker-Bösch betont: »Im Sinne der Bürger wollen und müssen wir die Chancen der Digitalisierung nutzen. In den vergangenen Jahren wurden bereits die Terminvereinbarung in der Führerscheinstelle und der Ausländerbehörde komplett digitalisiert. Auch zahlreiche Anträge, wie zum Beispiel zum Unterhaltsvorschuss, können digital gestellt werden. Darüber hinaus stehen viele Services zur Verfügung, die gebündelt unter Digitale Dienstleistungen auf wetteraukreis.de zu finden sind. Weitere sollen folgen, wie die Beantragung von Führerscheinen und der Online-Bauantrag.«

45.000 Ausländer-Akten digitalisiert

In nur fünfeinhalb Monaten hat der Wetteraukreis darüber hinaus nun die rund 45.000 Akten der Ausländerbehörde digitalisieren lassen - parallel zum Regelbetrieb. »Damit haben wir unser Ziel, dank der E-Akte effizienter, schneller, ressourcensparender und standortunabhängig für unsere Kunden arbeiten zu können, sogar früher erreicht als geplant«, fasst Christian Keim, Leiter des Fachdienstes Ordnungsrecht, zusammen.

Bauantrag und Führerschein sollen folgen

Nachdem die Digitalisierung der Akten abgeschlossen ist, soll nun als erste Leistung der Ausländerbehörde die »Abgabe einer Verpflichtungserklärung« auch komplett online angeboten werden. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung (umgangssprachlich »Einladung«) ist immer dann erforderlich, wenn eine Person aus einem visumspflichtigen Land zu einem Besuch oder auch einem längerfristigen Aufenthalt mit einem Visum ins Bundesgebiet einreisen möchte. Das Visum muss bei der deutschen Auslandsvertretung beantragt werden. Hierzu benötigt der Gast eine Verpflichtungserklärung. Über die Erteilung des Visums entscheidet abschließend die Botschaft. Diese kann seit dem 1. Juni auch vollständig online erfolgen, wenn der Verpflichtungsgeber sich mit der digitalen Funktion seines Personalausweises legitimieren kann und er über eines der vom Wetteraukreis akzeptierten Zahlungssysteme verfügt und die fällige Verwaltungsgebühr so entrichten kann.

Der Verpflichtungsgeber (Gastgeber) füllt das Antragsformular, das auf der Homepage hinterlegt wird, aus und schickt es an die angegebene Stelle. Hier wird der Antrag zeitnah von den Mitarbeitern geprüft. Das Dokument kann dem Verpflichtungsgeber dann auf dem Postweg übersandt werden.

Mehr Flexibilität

Für die Mitarbeiter bedeutet das mehr Flexibilität, da der Antrag in kundenfreien Zeiten geprüft und bearbeitet werden kann und kein Vorsprachetermin zur Abholung mehr notwendig ist. Der Vorteil für die Kunden liegt auf der Hand: Sie sparen sich die Terminbuchung und die Fahrt nach Friedberg.

Für alle Verpflichtungsgeber, die sich nicht über die Digitalfunktion des Personalausweises legitimieren können oder nicht über eines der möglichen Zahlungssysteme verfügen, besteht weiterhin die Möglichkeit, den Antrag in Papierform oder per E-Mail einzureichen und die Verpflichtungserklärung bei einer Vorsprache abzuholen und zu bezahlen.

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