19. November 2023, 13:00 Uhr

Marburg

Bürgerbegehren zu MoVe35 ist rechtswidrig

Das Bürgerbegehren zum Mobilitätskonzept MoVe35 in Marburg muss von der Stadtverordnetenversammlung zwingend abgelehnt werden. Das ist zumindest das Ergebnis der ersten Prüfung.
19. November 2023, 13:00 Uhr
Ein mögliches Projekt von MoVe35 in Marburg ist die Sperrung der Straße Am Grün als Verbindung der Frankfurter Straße zum Rudolphsplatz. Foto: Reichel

Das Wahlamt der Stadt Marburg hatte die Unterschriftenlisten auf ihre Gültigkeit überprüft. Zwar ist die nötige Anzahl gültiger Unterschriften mit 6.827 deutlich erreicht - 1.572 weitere waren ungültig. Allerdings sind die Fragestellungen und die Begründung des Begehrens aus gleich mehreren Gründen rechtlich nicht zulässig. Demzufolge darf es keinen Bürgerentscheid geben. Das ist gesetzlich festgelegt. Entscheidungsspielraum gibt es nicht. In der rechtlichen Beurteilung hat das Wahlamt externe Fachkunde durch Prof. Dr. Dr. Martin Will eingeholt. Prof. Will hat einen Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Europarecht, Recht der neuen Technologien und Rechtsgeschichte an der EBS Law School in Wiesbaden inne.

Unkonkrete Fragen

Von den unzulässigen Unterschriften der Nicht-Marburger abgesehen - es hatten viele Bürger aus dem gesamten Landkreis mit unterzeichnet - konnte das geplante Bürgerbegehren aufgrund der unkonkreten Fragestellung rechtlich nicht standhalten.

Zwingende rechtliche Voraussetzung für die Zulässigkeit der Frage ist, dass allein aus dem Text der Fragestellung und der Begründung völlig klar ist, was mit dem Begehren erreicht werden soll. Kann es unterschiedlich interpretiert werden, ist es nicht zulässig. Eine der Fragen war: »Sollen nur die 77 erwähnten Maßnahmen neu entwickelt werden? Werden die Szenarien, Leitlinien, Verkehrsanalysen anerkannt und beibehalten?« Daraus sei laut Gutachtern nicht ersichtlich, ob MoVe35 komplett abgeschafft werden soll. Weitere Details, so zur Kostenfrage möglicher Bürgerversammlungen, waren ebenfalls ausschlaggebend für das Prüfungsergebnis

Und nun?

Die Stadtverordneten dürfen in keinem Fall ein Bürgerbegehren zulassen, wenn es nicht die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt. Es gibt keinen Ermessensspielraum und keinen Raum für politische Überlegungen. Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies kündigte zudem an, die Sorgen der MoVe35-Gegner ernst zu nehmen. »Wir müssen versuchen mit mehr Gesprächen und Angeboten die Bedenken - insbesondere von denjenigen, die auf das Auto angewiesen sind - zu klären und auszuräumen«, betont Spies. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens und Gegner im Stadtparlament, die Fraktion der CDU/FDP/BfM, wunderte der Ausgang der Prüfung indes nicht. Man wolle jetzt in Ruhe weitere Schritte prüfen.

Klagen gegen die Entscheidung der Stadtverordneten kann im Übrigen jeder der Unterzeichner des Bürgerbegehrens.

Zum Thema MoVe35 gibt es zudem auch von den umliegenden Kreiskommunen und -gemeinden Klärungsbedarf, sehen diese doch auch für ihre Gemarkungen Verkehrsveränderungen auf sie zukommen. Man wünsche sich hierzu auch einen Austausch mit dem Marburger Magistrat, heißt es. (sr)

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