29. April 2019, 11:00 Uhr

Biedenkopf

Wohnungsnotfallhilfe richtet Sprechstunde ein

Räumungsklage, Zwangsräumung, Wohnungslosigkeit: Was für die meisten Menschen klingt wie aus einer fremden Welt, ist für manche raue Realität.
29. April 2019, 11:00 Uhr
Sozialarbeiter Alexander Becker ist einmal im Monat vor Ort. Foto: Diakonisches Werk

»Auch bei uns leben Menschen in unsicheren Wohnverhältnissen«, weiß Helmut Kretz aus seiner Arbeit. Als Fachbereichsleiter ist er beim Diakonischen Werk Marburg-Biedenkopf unter anderem für die Wohnungsnotfallhilfe zuständig.

Jeden zweiten Mittwoch im Monat

Bereits jetzt nutzen Menschen aus dem Hinterland die Fachberatungsstelle und auch die Tagesaufenthaltsstätte für wohnungslose Menschen, die das Diakonische Werk in Marburg vorhält.

Um die Wege für die Betroffenen kurz zu halten, wurde nun eine zusätzliche Sprechstunde in Biedenkopf eingerichtet. Einmal im Monat (jeweils am zweiten Mittwoch) von 14 bis 17 Uhr steht Sozialarbeiter Alexander Becker den Ratsuchenden, die wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind, im Mühlweg 23 als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wobei kann er helfen?

Er kann über gesetzliche Ansprüche aufklären, nach Wohnungen und Unterkünften suchen, mit Kommunen, Behörden und Vermietern Kontakt aufnehmen und gegebenenfalls mit Gläubigern Ratenzahlungen vereinbaren.

Wenn jemand schon buchstäblich auf der Straße steht, wendet sich Becker zunächst an die Stadt oder Gemeinde, in der die hilfesuchende Person gemeldet ist. »Bei unfreiwilliger Obdachlosigkeit muss die Kommune eine Unterkunft bereitstellen«, erklärt der Sozialarbeiter. Eine weitere Hürde für wohnungslose Menschen ist der Zugang zu Sozialleistungen, für die eine Postadresse erforderlich ist.

»Leistungen erhält nur, wer sich verpflichtet, werktäglich postalisch erreichbar zu sein«, so Becker. In der Fachberatungsstelle Wohnen in Marburg richtet das Diakonische Werk daher Postadressen für die Klienten ein, damit diese Leistungsansprüche geltend machen können.

Sind erst einmal grundsätzlich Leistungen bewilligt, kann mit dem Kreisjobcenter beispielsweise ein Mietkautionsdarlehen vereinbart werden und es besteht Anspruch auf Unterstützung zur Ersteinrichtung.

Es ist auch außerhalb der Sprechstunde in Biedenkopf möglich, den Sozialarbeiter zu kontaktieren. Er ist unter Telefon 06421-948777 erreichbar und per E-Mail an alexander.becker@ekkw.de. Bei Bedarf kann er auch außerhalb der Sprechstunde einen Termin in Biedenkopf vereinbaren.

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