31. März 2020, 11:00 Uhr

Gießen

Stadt will Bürger und Betriebe entlasten

Die Verbreitung des Coronavirus birgt nicht nur gesundheitliche Gefahren und fordert soziale Distanzierung.
31. März 2020, 11:00 Uhr
Der Magistrat der Stadt Gießen hat zahlreiche Maßnahmen beschlossen, die das Leben der Bürger kurzfristig erleichtern sollen. Foto: Stadt Gießen

Durch die weitgehenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommt es auch zu zum Teil existenzbedrohenden, teils beängstigenden finanziellen Einbußen bei vielen unterschiedlichen Personengruppen, auch in der Stadt Gießen.

Bund und Land haben bereits umfangreiche Hilfspakete geschnürt und wollen damit für schnelle, fühlbare Erleichterung bei allen Betroffenen sorgen.

Spürbare, sofortige Erleichterungen

Auch die Stadt Gießen hat es sich zum Ziel gesetzt, schnell zu handeln und in ihrem Gestaltungsrahmen für spürbare, sofortige Erleichterung zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit sowohl der Unternehmen als auch bei Einzelhaushalten/Privatpersonen zu sorgen.

Ein entsprechendes erstes Antragspaket soll in der nächsten Woche den zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. Weitere Maßnahmen werden folgen.

Der Magistrat will zunächst zur Unterstützung von Gießener Unternehmen, Betrieben und Gastronomie die Vorauszahlung von Gewerbe- und Vergnügungssteuer auf Antrag schnell und unbürokratisch bis 31. Dezember 2020 stunden. Nötig ist dafür nur ein formloser Antrag an die Gießener Kämmerei. Auf sonst übliche Ratenzahlungen soll bei Bedarf ganz verzichtet werden. Es sollen auch keine Stundungszinsen erhoben werden. Ziel ist es, die laufenden finanziellen Belastungen der Unternehmen möglichst schnell und unbürokratisch zu reduzieren und damit dazu beizutragen, dass deren Existenz gesichert bleibt.

Abbuchungen ausgesetzt

Der Magistrat möchte zudem für Bürgerinnen und Bürger der Stadt, vor allem Familien, die derzeit gewisse Angebote städtischer Einrichtungen aufgrund von Schließungen oder reduzierter Leistung nicht nutzen können, aber eigentlich bis zur Prüfung der Einzelfälle zur Weiterzahlung verpflichtet wären, gleichermaßen großzügig verfahren.

Es werden ab 1. April keine Abbuchungen mehr stattfinden. Das gilt für jeden vollen Monat der Schließung der Einrichtung. Diese Regel gilt zunächst für Volkshochschule, Kindertagesstätten, Tagespflege, Schülerbetreuung und Essgelder in Schulen. Die Stadt setzt darauf, die zusätzlichen Belastungen der Bürger zunächst bei der zahlenmäßig großen Anzahl an Nutzern der Kitas und Schülerbetreuung zu reduzieren. Der Magistrat will pragmatisch handeln und Zahlungsverpflichtungen aussetzen.

Gleichzeitig appelliert der Magistrat an alle: »Wir erlassen nicht per se alle unsere Forderungen. Wir werden die Fälle natürlich prüfen. Und gegebenenfalls auch rückwirkend Zahlungen anfordern. Dies ist im Sinne zweier Ziele wichtig: schnell und unbürokratisch zu verhindern, dass Menschen in finanzielle Engpässe geraten und gleichzeitig auch gerecht mit Steuergeldern umzugehen und Hilfen nur dort zu gewähren, wo sie nötig sind.«

Kurzfristig Liquidität schaffen

Diese Erste-Hilfe-Maßnahmen dienen als Sofort-Paket zur kurzfristigen Schaffung privater wie unternehmerischer Liquidität/Zahlungsfähigkeit. Sie sollen auch dazu dienen, den betroffenen Menschen/Betrieben Zeit zu geben. Zeit dafür, sich in der Krise zu sortieren, ohne existenzielle Sorgen haben zu müssen. Der Magistrat ist sich bewusst, dass er nur einen kleinen Teil der Sorgen und Nöte mindern kann. Im gegebenen Rahmen möchte er aber dazu beitragen.

Das Volumen des Gesamtpakets dieser städtischen Erste-Hilfe-Maßnahmen kann Liquiditätshilfen von mehr als 50 Millionen Euro erreichen, je nach Dauer der Krise und Umfang der Auswirkungen auf die Wirtschaft. Dies zeigt: Auch die Stadt Gießen ist bereit, an die Grenzen ihrer eigenen finanziellen Leistungsfähigkeit zu gehen.

Das Paket wird die Liquidität der Stadt insgesamt belasten. Erwartete Einnahmen werden damit ausbleiben. Der Magistrat wird gleichzeitig alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um einen Nachtragshaushalt auf den Weg zu bringen.

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