15. Juli 2019, 11:00 Uhr

Marburg

»Marburger Leuchtfeuer« für Ruby Hartbrich und Kristina Hänel

Zwei Frauen, eine Auszeichnung: Ruby Hartbrich setzt sich für die Rettung Schiffbrüchiger ein und Kristina Hänel für die Würde von Frauen. Jetzt erhielten sie das »Marburger Leuchtfeuer 2019«.
15. Juli 2019, 11:00 Uhr
Von links: Jury-Sprecher Egon Vaupel überreichte das »Marburger Leuchtfeuer« 2019 an Ruby Hartbrich, Kristina Hänel erhielt die Auszeichnung von Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies. Foto: Birgit Heimrich/Stadt Marburg

Dafür haben die beiden Ärztinnen das »Marburger Leuchtfeuer für soziale Bürgerrechte« 2019 erhalten. Mit dem Preis würdigen die Universitätsstadt und die Humanistische Union (HU) Marburg das Engagement für sozial benachteiligte Menschen und den respektvollen Umgang mit ihnen.

»Sie beide folgen in Ihrem exemplarischen Handeln moralischen und ethischen Grundsätzen, die uns erinnern, dass unsere Gesellschaft, so weit wir auch gekommen sind, noch einen langen Weg zu einem gerechten Deutschland und Europa zu gehen hat«, begrüßte Oberbürgermeister Dr. Thomas Spies die beiden Preisträgerinnen bei der Festveranstaltung im Rathaus. »Mit Ihrer klaren Haltung auch bei heftigem Gegenwind, bei Hass und Drohung, bei Gefahr für Ihre persönliche Freiheit, treten Sie für Ihre, für unsere Überzeugungen ein«, so Spies.

Der Bundesvorsitzende der HU, Werner Koep-Kerstin, hob die Bedeutung des »Marburger Leuchtfeuers« hervor, dessen »Ausstrahlungskraft« bis nach Berlin und in andere Regionen der Republik wirke.

Seit 2015 ist die Marburger Ärztin Ruby Hartbrich ehrenamtlich für die Seenotrettung von Flüchtlingen im Einsatz und leistet Schiffbrüchigen ehrenamtlich medizinische Hilfe.

Kristina Hänel ist Fachärztin für Allgemeinmedizin und wurde 2017 zu einer hohen Geldstrafe verurteilt, weil sie auf ihrer Webseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert und damit gegen Paragraf 219a des Strafgesetzbuches verstößt. Hänel legte damals Revision ein, der Fall löste eine breite öffentliche Debatte aus. Das Oberlandesgericht hob das Urteil gegen Hänel auf. Der Fall muss vor dem Landgericht in Gießen neu verhandelt werden.

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