09. März 2019, 11:00 Uhr

Gießen

Harald Wack neuer Präsident des Verwaltungsgerichts Gießen

Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat Harald Wack zum Präsidenten des Verwaltungsgerichts Gießen ernannt.
09. März 2019, 11:00 Uhr
V.l.: Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, Harald Wack und Dirk Detlev Schönstädt (Präsident des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes in Kassel). Foto: Justiz Hessen

Er folgt ab 1. März auf Johanna Domann-Hessenauer, die im letzten Jahr in den Ruhestand getreten ist.»Als neuer Präsident des Verwaltungsgerichts haben Sie dabei einen Heimvorteil. Geboren und aufgewachsen in Gießen, sind Sie ein Sohn der Stadt und kennen Stadt und Menschen. Sie wissen, wo der Schuh drückt und Ihre langjährigen Erfahrungen beim Amts- und Landgericht in Gießen haben Ihnen einen hervorragenden Ruf in der hessischen Justiz und in der Gießener Stadtgesellschaft eingebracht. Ihre herausragenden juristischen Fähigkeiten haben Sie nicht nur in der ordentlichen Gerichtsbarkeit, sondern auch beim Verwaltungsgericht Gießen, beim Staatsgerichtshof und in Ihrer Zeit beim Hessischen Ministerium der Justiz unter Beweis gestellt. Auf diese Erfahrungen bauen wir jetzt«, so Kühne-Hörmann, die fortfuhr:

»Neben diesen herausfordernden Tätigkeiten haben Sie sich auch als Prüfer für das erste Staatsexamen, als Leiter von Referendararbeitsgemeinschaften und als Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Mittelhessen um die Förderung des juristischen Nachwuchses verdient gemacht. Als Dozent der ersten Stunde für das Programm ›Fit für den Rechtsstaat – Fit für Hessen!‹ haben Sie die Flüchtlingskrise von Beginn an auch als gesellschaftliche Aufgabe verstanden, der Sie sich verpflichtet fühlten. Damit haben Sie dazu beigetragen, dass die Justiz in Gießen, am Standort der Hessischen Erstaufnahmeeinrichtung, einen hervorragenden Ruf genießt«, so Kühne-Hörmann weiter.

0
Kommentare | Kommentieren