06. Oktober 2017, 19:07 Uhr

Wetzlar

993 Schusswaffen und 676 Kilo Munition abgegeben

Aufgrund der Überprüfung der Sportschützen oder der Einführung der Blockierpflicht für Erbwaffen wurden bei der Waffenbehörde Waffen und Munition zur Vernichtung abgegeben.
06. Oktober 2017, 19:07 Uhr
Blick in den Waffenschrank: ein Teil der eingesammelten Waffen, die nun entsorgt werden. Fotos: Lahn-Dill-Kreis

»Waffenrechtliche Ereignisse« im Jahr 2015 und 2016 machten diese und weitere Überprüfungen möglich, die zur Abgabe beim Kreis führten. 2016 waren es 613 Schusswaffen und 175 Kilogramm Munition und 2017 sind es bis jetzt 380 Schusswaffen und 501 Kilogramm Munition, die entsorgt wurden.

Waffenrechtliche Erlaubnisse

Von 2016 bis heute wurden insgesamt 1.172 waffenrechtliche Erlaubnisse zurückgegeben. Dazu gehören neben den Standard-Waffenbesitzkarten und den Sportschützen-Waffenbesitzkarten auch die Kleinen Waffenscheine sowie die Europäischen Feuerwaffenpässe. Im gleichen Zeitraum wurden dagegen 1.743 Erlaubnisse zum Waffenbesitz erteilt.

Amnestieregelung bis 1. Juli 2018

Wer eine Waffe ohne waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, sollte diese schnellstmöglich abgeben. Landrat Wolfgang Schuster weist noch einmal darauf hin, dass durch die Änderung des § 58, Absatz 7 und 8 im Waffengesetz vom 30. Juni 2017 eine Amnestieregelung zur straffreien Abgabe von unerlaubt im Besitz befindlichen Waffen und Munition in Kraft getreten ist.

So können nicht registrierte, aber erlaubnispflichtige Schusswaffen und Munition bis zum 1. Juli 2018 bei der Waffenbehörde des Kreises (Karl-Kellner-Ring 51, Wetzlar) oder bei einer Polizeidienststelle ohne Strafverfolgung abgegeben werden. Die Amnestie gilt jedoch nicht für Kriegswaffen.

Ansprechpartner beim Lahn-Dill-Kreis zum Thema ist Verwaltungsdirektor Reinhard Strack-Schmalor, Leiter der Abteilung Aufsichts- und Kreisordnungsbehörden, Telefon: 06441-4072000, E-Mail: reinhard.strack-schmalor@lahn-dill-kreis.de

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