05. August 2017, 18:26 Uhr

Marburg

Alarm wegen Granaten-Attrappe

Wie wichtig es ist, sich vor der Abgabe von Waffen mit den Behörden in Verbindung zu setzen, zeigte ein Vorfall am Donnerstag in der Waffenbehörde Marburg.
05. August 2017, 18:26 Uhr
Dieser Gegenstand wurde am Donnerstag bei der Waffenbehörde abgegeben und löste einen Sicherheitsalarm aus. Er entpuppte sich als Granaten-Wurf-Attrappe der tschechischen Armee.

Dort wurde mit anderen Waffen ein Gegenstand abgegeben, der wie eine Handgranate aussah. Da nicht erkennbar war, ob es sich um eine echte handelte, wurde nach Rücksprache mit der Polizei der Gegenstand ohne weitere Bewegung an Ort und Stelle belassen, das betroffene Büro gesperrt und auch die angrenzenden Büros geräumt. Experten des Landeskriminalamts rückten an und gaben schließlich Entwarnung: Es handelte sich um eine Handgranaten-Wurf-Attrappe, wie sie bei der tschechischen Armee zum Einsatz kam.

Polizei warnt vor Transport

»Selbst für unsere Mitarbeiter der Waffenbehörde war nicht erkennbar, ob es sich um eine echte Granate oder eine Attrappe gehandelt hat, daher waren die Sicherheitsmaßnahmen nötig«, sagte der Erste Kreisbeigeordnete Marian Zachow. Er wies nochmals darauf hin, dass es wichtig sei, sich telefonisch mit der Waffenbehörde in Verbindung zu setzen, bevor man dort eine Waffe oder andere gefährliche Gegenstände abgeben möchte.

Die Polizei warnt davor, Gegenstände, die etwa wie Granaten aussehen, zu bewegen oder gar zu transportieren. Man könne nie wissen, wie sich Erschütterungen und Bewegungen auswirken und eine Explosion auslösen können. Zur Sicherheit sofort die Polizei informieren.

Änderungen zu Aufbewahrung und Abgabe

Mit der aktuellen Neuerung des Waffengesetzes ergeben sich für Waffenbesitzer Änderungen bei der Aufbewahrung von Schusswaffen. Zudem ist es bis 1. Juli 2018 möglich, illegal besessene Waffen und Munition straffrei bei den Behörden abzugeben. »Ziel des Gesetzes ist, dass weniger Waffen abhandenkommen sollen«, erläutert Marian Zachow, Erster Kreisbeigeordneter und zuständiger Dezernent.

Auch müssen nun Schreckschuss- oder Luftdruckwaffen (und Munition) in verschlossenen Behältnissen aufbewahrt werden, die aber keiner Sicherheitsnorm entsprechen müssen.

Es reicht nicht mehr aus, erlaubnispflichtige Waffen in Behältnissen mit der Sicherheitsstufe A und B aufzubewahren. »Die neuen Vorgaben gelten nur dann, wenn die vorhandenen Schränke voll sind und ein neues Behältnis angeschafft werden muss«, erläutert Roland Döhler, zuständiger Fachbereichsleiter.

Ein Jahr Frist zur Abgabe

Bis zum 1. Juli 2018 gilt eine Amnestieregelung für Personen, die illegal besessene Waffen und Munition übergeben möchten. Sie werden nicht wegen unerlaubten Erwerbs, Besitzes oder Transports auf dem direkten Weg zur Abgabestelle bestraft. Allerdings ist es jetzt nicht mehr zulässig, illegal besessene Waffen und Munition Berechtigten zu überlassen.

Neu ist auch, dass der Besitz etwa von panzerbrechender oder Leuchtspurmunition, bzw. solche mit Hartkern, verboten ist.

In erster Linie richtet sich die Amnestieregelung an Personen, die Schusswaffen ohne Erlaubnis erworben haben sowie an Besitzer von Waffen, die verboten wurden.

Infos und Vereinbarung eines Termins zur Waffen-Abgabe bei der Waffenbehörde des Kreises, jeweils montags bis freitags, von 8 bis 14 Uhr unter Tel. 06421/405-1720, -1537, -1583 und -1556.

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