07. September 2020, 21:51 Uhr

Gießener Professor erneut angeklagt

07. September 2020, 21:51 Uhr
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Von Kays Al-Khanak

Seit 40 Jahren ist der 55 Jahre alte bayerische Geschäftsmann im Autogroßhandel tätig. Eigentlich sollte er wissen, wie eine Rechnung auszusehen hat. Doch als ein »Professor aus Gießen«, der 60 Jahre alte Stefan G., zu ihm gekommen sei, um mit ihm ein Projekt zu stemmen, sei er »auf Wolke sieben« gewesen, erzählt Wilhelm F. Also habe er die doch recht ungewöhnliche Art der von Stefan G. angewiesenen Rechnungen nicht hinterfragt: »Wenn ein Professor das so sagt, muss es doch passen.« Der Staatsanwaltschaft Gießen aber passt es nicht. Nun müssen sich Wilhelm F. und Stefan G. vorm Amtsgericht wegen Betrugs verantworten. Es geht um 60 000 Euro, die der Uni Gießen zwischen September und Dezember 2011 in Rechnung gestellt wurden.

G. steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Im Oktober 2019 war er im Woolrec-Verfahren vor dem Landgericht Gießen wegen Beihilfe zum unerlaubten Umgang mit gefährlichen Abfällen zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Im November wurde der Professor für Ressourcenmanagement wegen Subventionsbetrugs und Untreue in acht Fällen vor dem Amtsgericht Gießen verwarnt; es ging um falsche Abrechnungen für seine Doktoranden. Im Zuge dieses Prozesses war der die vier Rechnungen betreffende Anklagepunkt abgetrennt und am Montagmorgen am Amtsgericht eröffnet worden.

2007 hatten sich die Wege des Unternehmers aus Bayern und von Stefan G. gekreuzt. Wilhelm F. hatte ein Blockheizkraftwerk erworben, das mit Palmöl betrieben wurde, um Strom für den Eigenbedarf zu produzieren und ins Netz zu speisen. Als die Bundesregierung das Aus der Palmöl-BHKW besiegelte, sei er auf die Energieerzeugung mithilfe von Algen gestoßen - und damit auf Stefan G., der zu diesem Thema an der Uni Gießen geforscht hat.

Kosten für Algenanlage

Die beiden Männer gründeten eine GmbH, in der Stefan G. Mitgesellschafter und Wilhelm F. Geschäftsführer war. Am Hauptstandort des bayerischen Unternehmers sei zuerst eine kleine Algenaufzuchtanlage entstanden, erzählen sie. Dann sei zwischen 2009 und 2010 eine größere Anlage bei Bamberg aufgebaut und verbessert worden.

Stefan G. und Wilhelm F. geben an, dass die Anlage in Bamberg beschädigt worden und nicht mehr nutzbar gewesen sei. Deshalb seien Gerätschaften zum Hauptstandort des Unternehmers gebracht, dort genutzt und gelagert worden. Später sei dann eine neue Anlage bei Bad Hersfeld entstanden. Hier gibt es vier Becken zur Aufzucht von Algen; zwei gehören der Uni Gießen.

Staatsanwalt Volker Bützler hatte bereits in dem vorherigen Verfahren mit Stefan G. zu tun. Er sagt: »Ich bezweifle nicht, dass dort an Algen geforscht wurde.« Doch er zweifle an den vier Rechnungen, um die es in der Anklage geht: Denn die seien für die Bamberger Anlage gestellt worden, die zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in Betrieb gewesen sei. Und Richter Jürgen Seichter betont: »Es fällt auf, dass die Rechnungen sehr wortkarg gehalten sind. Sie sind nicht nachvollziehbar.«

Wilhelm F. und Stefan G. erklären, nur die erste Rechnung sei für Material und laufende Kosten für die Bamberger Anlage gedacht gewesen, die Übrigen unter anderem für den Betrieb der kleinen Anlage auf dem Gelände des Unternehmers, für Pachtzins sowie für die Reinigung der Geräte, die nach dem Ausfall der Bamberger Aufzuchtanlage nötig gewesen wäre. Staatsanwalt Bützler kann sich trotz dieser Aussagen nicht erklären, warum dann die letzten beiden Rechnungen deutlich höher waren als die erste - obwohl die größere Anlage zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht mehr in Betrieb war.

Während Stefan G. immer wieder betont, dass alles seinen rechten Gang gegangen und nachvollziehbar sei, gibt der Unternehmer Fehler zu. Ihm sei bewusst, dass manches nicht korrekt war. Aber er habe die Bedenken beiseite geschoben - auch weil Stefan G. ihm gesagt habe, »das passt so«. Am Ende sei er aus dem gemeinsamen Projekt ausgestiegen, weil es ihm schlicht und ergreifend zu teuer geworden sei. »Die GmbH konnte viel Know-how sammeln«, sagt der Unternehmer, »aber das war’s auch schon.« - Der Prozess wird fortgesetzt.



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