Die Zeit des Lockdowns lässt sich prima nutzen, um den Keller, den Dachboden und generell die Wohnung einmal aufzuräumen. Schnell sind da ein paar Säcke mit Müll zusammengekommen. Auch der kaputte Drucker soll endlich weg. Dafür eigens Sperrmüll anzumelden, das lohnt sich nicht. Die schwarze Tonne wäre bei dieser Müllmenge allerdings sofort voll und Elektroschrott gehört da auch nicht rein.
Abfallgebühr auch für Wertstoffhöfe
Der Wertstoffhof in der eigenen Kommune hat jedoch gerade zu. Doch der im Nachbarort hinter der Kreisgrenze hat offen...
Wer nun seinen Kofferraum vollräumt und hofft, die Ladung Müll dort loszuwerden, überlebt eine böse Überraschung: In der Regel darf er seine Ladung wieder mitnehmen. Dies musste etwa ein Bürger aus dem Osten des Landkreis Gießen feststellen, der seinen Elektroschrott auf dem Wertstoffhof in Echzell abgeben wollte. Dort wurde er mit Verweis auf sein Autokennzeichen abgewiesen.
Beim Landkreis Gießen ist man darüber nicht verwundert - denn die Handhabung ist die gleiche wie in der Wetterau. »Generell ist es so, dass die Annahme an den Wertstoffhöfen aus den Müllgebühren finanziert wird, die jeder Einwohner eines Landkreises bezahlt«, schreibt die Pressestelle auf Anfrage dieser Zeitung. »Daher ist die Annahme auch nur auf diesen Personenkreis beschränkt.« Nur wer im Landkreis Gießen seine Müllgebühren zahlt (bzw. dessen Vermieter), darf die Angebote der Wertstoffhöfe nutzen. Dabei darf er auch auf den Wertstoffhof in der Nachbarkommune oder auf dem Heimweg von der Arbeit ausweichen - solange dieser zum Kreisgebiet zählt.
Elektroschrott im Handel zurückgeben
Dies gilt auch für Wochenendhausbesitzer, so lange sie ihre Müllgebühren im Kreis bezahlen: Mit dem Gebührenbescheid können sie ihre Berechtigung nachweisen, die Wertstoffhöfe anfahren zu dürfen.
Etwas komplizierter ist die Sache bei Elektrogeräten, schreibt der Landkreis. »Es besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe an einer zugelassenen Sammel- oder Rücknahmestelle.« In Stadt und Landkreis Gießen sind das für alle Geräte das Abfallwirtschaftszentrum in Gießen und für kleine Geräte die kommunalen Wertstoffhöfe. Auch am Schadstoffmobil können kleine Elektrogeräte abgegeben werden. Große Elektrogeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen können zudem bei der Sperrmüllabholung angemeldet werden.
»Alle diese Sammelsysteme finanzieren sich aus den Abfallgebühren und sind daher auf die Einwohner des Landkreises begrenzt«, teilt der Landkreis mit.
Jedoch gibt es auch die »Händlerrücknahme«. Diese sieht vor, dass Geschäfte, die Elektrogeräte verkaufen und eine Fläche von über 400 Quadratmetern haben, diese auch zurücknehmen müssen. Dies gilt auch für den Online-Handel. Hierbei spielt es dann keine Rolle, in welchem Landkreis das Gerät zurückgegeben wird.
Die Wertstoffhöfe im Kreis Gießen
Im Landkreis Gießen gibt es 14 Wertstoffhöfe. Die Wertstoffhöfe nehmen alle Bauschutt (ohne Porenbeton), Holz aus dem Innenbereich, Metalle, Elektrogeräte bis Toastergröße, Astwerk (nicht in Allendorf, Wettenberg, Staufenberg), Papier und Pappe, nicht vom Bau stammende Hartkunststoffe, Kunststoffrohre vom Bau, Korken, Energiesparlampen, Toner- und Tintenkartuschen (nicht in Lich, Fernwald) und Bauschaumdosen (nicht in Fernwald und Heuchelheim) an. Rund um Feiertage können die angegebenen Öffnungszeiten abweichen.
(Allendorf (Am Festplatz 6): freitags 15 - 18 Uhr, samstags 10 - 12 Uhr.
Biebertal-Bieber (Verlängerung Kehlbachstraße): samstags 9 - 12 Uhr, Oktober bis März: mittwochs 15 - 17 Uhr, sonst 17 - 19 Uhr.
Fernwald-Albach (ehemalige Erddeponie): montags bis donnerstags 7 - 12.30 Uhr und 13.30 - 16 Uhr, freitags 7.30 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15 Uhr, jeden zweiten Samstag im Monat 9.30 - 12 Uhr.
Heuchelheim (Hellasweg 2, gegenüber Bauhof): alle 14 Tage donnerstags 9.30 - 12.30 und 14 - 16 Uhr, dienstags 16 - 18 Uhr, samstags 9.30 - 12.30 Uhr. Hungen-Bellersheim (Ostendstraße 66): mittwochs 16.30 - 18.30 Uhr, samstags 9 - 12 Uhr.
Langgöns (Perchstetten 8): freitags 10 - 12 Uhr, November bis Februar donnerstags 15 - 18 Uhr, sonst 16 - 19 Uhr.
Laubach (Münsterer Straße 28): mittwochs 15 - 18 Uhr, samstags 9 - 13 Uhr.
Lich (Hungener Straße 63): mittwochs 16.30 - 18.30 Uhr, samstags 9 - 12 Uhr.
Linden (Nikolaus-Otto-Straße 12-14): dienstags bis freitags 8 - 18 Uhr, samstags 9 - 13 Uhr.
Lollar (Kirschgarten 11): mittwochs u. freitags 15 - 18 Uhr, samstags 10 - 13 Uhr.
Pohlheim-Garbenteich (Grüninger Weg 46): mittwochs 16.30 - 18.30 Uhr, samstags 8 - 13 Uhr.
Reiskirchen (Freiherr-v.-Stein-Straße 7-9): mittwochs 17 - 19 Uhr, samstags 9 - 12 Uhr.
Staufenberg-Mainzlar (Rathausstraße 12): freitags 7 - 12 Uhr sowie erster Samstag im Monat 8 - 12 Uhr.
Wettenberg-Wißmar (Bahnhofstraße 1): mittwochs 17 - 19 Uhr, samstags 9 - 12 Uhr.