02. Mai 2025, 19:52 Uhr

»Solarpark Steinbach«

Erste Planungen für Anlage beidseits der A5

In Fernwald, nahe Garbenteich, sind 22 Hektar für eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage vorgesehen.
02. Mai 2025, 19:52 Uhr
SOW
Noch blüht der Raps unterhalb des Vereinsheims des Schützenvereins Steinbach-Garbenteich. Dort, wie auch auf der anderen Seite der A5 (links im Bild), soll eine Freiflächen-Solaranlage entstehen. Foto: Schwaeppe

. Auf einer Fläche von rund 22 Hektar soll an der südlichen Gemarkungsgrenze des Fernwalder Ortsteils Steinbach Richtung Garbenteich eine Freiflächen-Photovoltaik-Anlage errichtet werden. Die ersten Schritte zur Realisierung des »Solarparks Steinbach« wurden bei der vergangenen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses besprochen. Wie Projektleiter Julian Adler vom beauftragten Planungsbüro Fischer erläuterte, ist neben der Aufstellung des Bebauungsplanes, eine Änderung des Flächennutzungsplanes sowie ein raumordnerisches Zielabweichungsverfahren vonnöten. Alle drei Vorlagen wurden von den Ausschuss-Mitgliedern einstimmig zur Annahme empfohlen. Das Gebiet ist derzeit im rechtsgültigen Regionalplan Mittelhessen größtenteils als »Vorranggebiet für Landwirtschaft« sowie überlagernd als »Vorranggebiet regionaler Grünzug« festgelegt. Auch überschreitet das Gebiet die 200-Meter-Grenze beidseitig der Autobahn, für die eine Privilegierung von PV-Freiflächenanlagen gilt.

»Durchaus gewaltige Anlage«

Der größte Teil des Planungsraums sei in privater Hand, ergänzte Bürgermeister Manuel Rosenke (parteilos). Die Gemeinde verfüge dort lediglich über drei Grundstücke. Die geplante Fläche sei mit rund 22 Hektar »durchaus gewaltig« wie Adler meinte. Die Anlage werde dementsprechend auch viel Energie erzeugen. Artenschutzrechtliche Belange wie etwa das mögliche Vorkommen der Feldlerche oder des Rebhuhns müssen im Vorfeld mit abgefragt werden. Die etwas ungewöhnliche Form des Planungsraums mit einigen Aussparungen läge daran, dass nicht alle Flächeneigentümer dem Anlagenbau zugestimmt hätten, erklärte Rosenke. Das Projektgebiet umschließt das Gelände der Schützenvereinigung Garbenteich Steinbach von drei Seiten bis zum Rand des Naturschutzgebietes »Hoher Stein«, Jenseits der Bundesautobahn zieht sich der Planungsraum in seiner breitesten Ausrichtung am Waldrand entlang und führt in zwei schmaleren Streifen bis zur Gemarkungsgrenze mit Garbenteich. Adler versicherte, dass bislang weniger als zwei Prozent von intensiv landwirtschaftlich genutzter Fläche in Fernwald für Freiflächen-Photovoltaik in Anspruch genommen werde, inklusive der aktuellen Planung. »Der bestehende Solarpark bei Albach ist nicht auf intensiv landwirtschaftlich genutzter Fläche entstanden«, sagte er. Mathias Klose (CDU) gab dennoch zu Bedenken, dass für das neue Projekt wertvolle landwirtschaftliche Nutzfläche der Bewirtschaftung entzogen werden. »Und dies geschieht deutschlandweit, was auch seine Auswirkungen auf die Ökobilanz habe.« Er regte an, dass die Klimaschutzmanagerin der Gemeinde mit in die Planungen involviert werden solle, um eine Einschätzung und Abwägung abgeben zu können.

Adler ergänzte, dass einige Flächen als Freihaltestreifen herausgerechnet werden müssten. Auch sei der Projektierer mit Amprion wegen des Verlaufs des Rhein-Main-Links durch das Gebiet im Austausch. Projektiert wird der »Solarpark Steinbach« von der Qair Deutschland GmbH, wie aus dem Aufstellungsbeschluss der Bauleitplanung hervorgeht. »Die Qair Deutschland GmbH entwickelt als integrierter Anbieter für die Entwicklung, den Bau, die Finanzierung und den Betrieb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien in Zusammenarbeit mit der Köhler Renewable Energy GmbH im Bereich »Am Höhlerberg« derzeit fünf Windenergieanlagen im Gemeindegebiet«, wie es in der Vorlage heißt. Im Zuge der Errichtung des Windparks soll auch ein kundeneigenes Umspannwerk gebaut werden. Mit einer parallelen Nutzung von Wind- und Solarenergie könnte die Auslastung dieses Umspannwerks deutlich erhöht werden. Ebenfalls einstimmig empfahl das Gremium eine Ergänzungsplanung für die Gewerbegebiete in Annerod. Hintergrund ist, dass die Gemeinde verhindern wolle, dass sich bestimmte Nutzungsformen wie Tanzlokale, Bordelle und bordellartige Betriebe, Vergnügungsstätten ansiedeln könnten. Auch Wohnungen (außer bestehende) sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke sollen ausgeschlossen werden.



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