17. Januar 2025, 13:00 Uhr

Fernwald

Kulturdenkmal in Albach saniert

Wer ein historisches oder erhaltenswertes Gebäude sanieren und so neuen Wohnraum schaffen möchte, kann vom Förderprogramm zur Revitalisierung von Ortskernen des Landkreises profitieren. So geschehen in Fernwald.
17. Januar 2025, 13:00 Uhr
Christian Zuckermann (r.), Kreisdezernent für Denkmalschutz, hat sich das Ergebnis der umfangreichen Arbeiten am Haus des Eigentümerehepaars angesehen. Fernwalds Bürgermeister Manuel Rosenke (l.) gratulierte zum Einzug und überreichte ein Geschenk. Foto: Landkreis

Ziel der Förderung ist es, Leerstand im Ortskern zu vermeiden. Christian Zuckermann, Dezernent für Denkmalschutz des Landkreises, hat sich nun das Ergebnis solcher Sanierungsarbeiten an einem geförderten Objekt in Fernwald angesehen. »Der Landkreis setzt sich mit der Richtlinie dafür ein, Wohnraum nachhaltig zu schaffen, ohne dafür neu zu bauen und weitere Flächen zu versiegeln. Zudem wertet die Sanierung baufälliger Häuser das Erscheinungsbild der Orte auf«, erklärte Zuckermann.

Vorbild für Wiederverwertung

Das Eigentümerehepaar hat das Fachwerkwohnhaus in Albach aus dem 17. Jahrhundert mit viel Eigenleistung saniert. Dabei haben sie beispielsweise selbstständig das Haus entkernt, den Trockenbau und Teile der Maurerarbeiten übernommen, Fliesen und Dielen gelegt sowie die Innenwände verputzt.

Das Gebäude wurde fachgerecht mit ökologischen Baustoffen saniert, die Strom- und Wasserleitungen auf den neuesten Stand gebracht und denkmalgerechte Fenster eingebaut. Wo es möglich war, hat das Ehepaar Materialien und Möbel wie Balken, Fliesen oder die Küche bei Privatanbietern gekauft, vor Ort abgebaut und ins eigene Haus wieder eingebaut.

»Ich bin beeindruckt von der Eigeninitiative und den vielen wiederverwerteten Materialien«, sagte Zuckermann. Die Eigentümer erhalten eine Förderung in Höhe von 35.000 Euro.

Bei der Finanzierung der Sanierungskosten haben die Eigentümer durch die Corona-Pandemie, den Krieg in der Ukraine und die damit verbundene Inflation enorme Preissteigerungen erleben müssen. Daher waren sie auf die Zuschüsse des Landkreises angewiesen und beschrieben die Zusammenarbeit als sehr hilfreich.

Programm Revitalisierung der Ortskerne

Von dem Förderprogramm »Revitalisierung der Ortskerne im Landkreis Gießen« können alle profitieren, die ein lange leerstehendes oder stark renovierungsbedürftiges, denkmalgeschütztes oder aus städtebaulichen Gründen erhaltenswertes Gebäude sanieren möchten. Die Gesamtkosten des Vorhabens müssen mindestens 25.000 Euro betragen, um eine Unterstützung von bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten zu erhalten. Die Obergrenze liegt bei 75.000 Euro.

Ansprechpartner für die Revitalisierung der Ortskerne ist die Wohnbauförderungsstelle der Bauaufsicht des Landkreises Gießen. Wer einen Förderantrag stellen möchte, kann dies unter www.lkgi.de tun.

0
Kommentare | Kommentieren