Der Bund hat es Ende vergangenen Jahres als wichtigen Teil des Entlastungspakets auf den Weg gebracht, um vor dem Hintergrund steigender Kosten in allen Bereichen des Alltags Haushalte mit geringem Einkommen zu unterstützen. Mehr Menschen als bisher können seit diesem Jahr Wohngeld bekommen, zugleich ist die Höhe des Wohngelds gestiegen.
Die Bearbeitung der Anträge und Auszahlung vor Ort ist Aufgabe des Landkreises Gießen. Der Fachdienst für Soziales übernimmt dies für alle Städte und Gemeinden inklusive der Stadt Gießen. »Die Zahl der Haushalte, die Wohngeld erhalten, ist seit Anfang des Jahres deutlich gestiegen«, sagt Kreis-Sozialdezernent Frank Ide. Ebenso hat sich die Gesamtsumme des ausgezahlten Geldes vervielfacht.
Zum Vergleich: Im Dezember vergangenen Jahres erhielten 1.057 Haushalte im Landkreis Wohngeld, insgesamt wurden rund 257.000 Euro ausgezahlt. Zum April 2023 werden für 1.457 Haushalte rund 716.000 Euro ausgezahlt - allerdings inklusive der Beträge, die für neu bewilligte Fälle aus Vormonaten hinzukommen. »Zusätzlich sind noch mehr als 700 neue Anträge in der Bearbeitung«, erklärt Ide.
Kalkulierte Verdreifachung nicht erreicht
Wie hoch das Wohngeld jeweils ausfällt, ist unterschiedlich. Es hängt unter anderem davon ab, wie die individuellen Einkommensverhältnisse sind, wie viele Personen im Haushalt leben und wie hoch die Miete ausfällt. Bis Ende vergangenen Jahres wurden im Durchschnitt bundesweit 180 Euro pro Haushalt im Monat gezahlt. Seit Januar ist dieser Durchschnittsbetrag auf 370 Euro gestiegen. Die Summen fließen allerdings nicht aus dem Haushalt des Landkreises, sondern werden durch das Land ausgezahlt.
Eine vom Bund zunächst berechnete Verdreifachung der Haushalte mit Wohngeld-Bezug ab 2023 ist damit im Landkreis Gießen bisher zwar nicht erreicht, sehr wohl aber bisher ein deutlicher Anstieg um 40 Prozent. Die Zahl wird sich nochmals verändern, wenn über Anträge entschieden wird, die noch in Bearbeitung sind - und wenn weitere Menschen Wohngeld neu beantragen.
»Für den Fachdienst Soziales bedeutete das im Herbst vergangenen Jahres kurzfristig beschlossene Entlastungspaket des Bundes eine enorme Herausforderung«, sagt Sozialdezernent Ide. »Wie viele neue Anträge wirklich eingehen und wie hoch der Beratungsaufwand sein würde, das war nicht absehbar.«
Um die Aufgabe bewältigen zu können, wurde innerhalb des Fachdienstes ein Team zur Unterstützung gebildet. »Dabei haben wir bewusst Menschen ohne Verwaltungsausbildung einen Quereinstieg in die Verwaltung ermöglicht«, berichtet Fachdienstleiterin Karoline Bauer. Insgesamt 15 Personen im Umfang von 13 Vollzeitstellen wurden neu eingestellt. Sie unterstützen nun das Personal, das die eigentliche Antragsbearbeitung übernimmt.
Die neuen Beschäftigten - viele mit kaufmännischer Ausbildung - sichten zum Beispiel Unterlagen auf Vollständigkeit, damit die Prüfung der Anträge dann möglichst zügig erfolgen kann. »Denn wer berechtigt ist, Wohngeld zu erhalten, soll es natürlich auch rasch bekommen«, sagt Bauer.
Damit Interessierte an möglichst vielen Anlaufstellen im Landkreis Informationen über das Wohngeld und den richtigen Weg zur Antragstellung erhalten können, organisierte der Fachdienst für Soziales Ende vergangenen Jahres mit großer Resonanz drei Online-Schulungsveranstaltungen für die Stadt- und Gemeindeverwaltungen, Beratungsstellen und die Teams der Gemeinwesenarbeit. Deren Unterstützung bei der Antragstellung helfe sehr, um Anträge zügig bearbeiten zu können, erklärt Bauer.
Im Zweifel Antrag stellen und prüfen lassen
Im Zweifel sollte einfach ein Antrag gestellt werden - darauf weist Sozialdezernent Frank Ide hin. »Wer ein knappes Einkommen hat und sonst keine Sozialleistung wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung bezieht, sollte sich nicht scheuen und mit der Antragstellung prüfen lassen, ob er Anspruch auf diese Unterstützung hat.«
Wer bis zum Ende eines Monats einen Antrag stellt und Anspruch auf das Wohngeld hat, bekommt es rückwirkend noch für den gesamten Monat ausgezahlt.
Antragsformulare sind in den Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie beim Kreis unter www.lkgi.de erhältlich. Dort gibt es weitere Informationen sowie einen Link und Bedienhinweise zu einem Online-Proberechner des Bundes. Anträge können schriftlich oder per Mail gestellt werden. Hessenweit ist ein kompletter Online-Antrag in Vorbereitung.