Geplant sind rund 330 Wohnungen - davon 30 Prozent geförderter Wohnungsbau - in drei- bis viergeschossigen Mehrfamilienhäusern, die sich um gemeinsame Höfe gruppieren. Stellplätze für Bewohner soll es im Quartiersparkhaus am Eingang geben. Dort wird es auch eine Bushaltestelle geben, die von den Linien 5, 8 und 17 bedient werden soll. Weitere Angebote wie Car- und Fahrradsharing, Packstation und Radreparaturpunkt sind ebenfalls vorgesehen. »Wir möchten die vorhandenen Feldwege nutzen und als Wegeverbindungen auch zum Quartier am Stadtwald für den Fuß- und Radverkehr mit einbinden«, erläuterte Manuela Klug, Fachdienstleitung Stadtplanung und Denkmalschutz.
Der Verkehr in Alt-Ockershausen soll durch Maßnahmen der Verkehrsberuhigung verringert werden. Geprüft wird, ob sich im Bereich Bachweg/Stiftstraße eine Verbreiterung des Gehwegs und damit Verengung der Fahrbahn umsetzen lässt. Außerdem könnten Bachweg und Stiftstraße als Fahrradstraßen ausgewiesen werden mit Einbahnregelung für den Autoverkehr. »Unsere Idee ist es, durch verschiedene Maßnahmen den Verkehr zu leiten und dafür Sorge zu tragen, dass sich gerade der Pendlerverkehr zwischen Nord und Süd nicht in den Wohngebieten, sondern auf der B3 abspielt«, sagte Oberbürgermeister Thomas Spies.
Nächste Schritte im Bauleitplanverfahren
Das Bauleitplanverfahren ist im Juni 2023 mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung gestartet und beinhaltet die Neuaufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans. Im Falle des Hasenkopfs geht es darum, die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche in eine Nutzung als Wohnbaufläche umzuschreiben. Die Änderung muss vom Regierungspräsidium in Gießen genehmigt werden. »Dies wird voraussichtlich 2026 der Fall sein und dann soll auch der Bebauungsplan in Kraft treten«, erläuterte Monika Brüning vom Fachdienst Stadtplanung und Denkmalschutz.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans befindet sich aktuell in der Bearbeitung. »Hier wird es auch noch einmal einen großen Beteiligungsschritt geben, der für Herbst dieses Jahres geplant ist«, so Brüning. Anschließend wird der Plan zum Entwurf ausgearbeitet und von der Stadtverordnetenversammlung zur Offenlage beschlossen. Bürger und Behörden haben dann einen Monat lang die Möglichkeit, noch einmal Ideen und Anregungen einzubringen. Über die Beteiligungsmöglichkeiten zum Bebauungsplan wird die Stadt Marburg die Bürger zu gegebener Zeit informieren.
Wie funktioniert ein Umlegungsverfahren?
Die Stadt Marburg besitzt aktuell über die Stadtentwicklungsgesellschaft rund 60 Prozent der benötigten Flächen. Sie strebt an, auch die restlichen Flächen zu erwerben. Ist das nicht möglich, weil nicht alle Eigentümer ihre Fläche verkaufen möchten, wird ein sogenanntes Umlegungsverfahren notwendig. Dabei wird die gesamte Baufläche als »Umlegungsmasse« erfasst und rechnerisch auf die Eigentümer »umgelegt«. Das Ziel ist, Baugrundstücke zu schaffen und diese so einzuteilen, dass Eigentümer, die nicht verkaufen möchten, einen wertgleichen Ausgleich erhalten. »Wer seine Fläche bisher landwirtschaftlich genutzt hat und weiterhin Landwirtschaft betreiben möchte, dem bieten wir eine gleichwertige Landwirtschaftsfläche der Stadt an«, erklärt Spies. Wer das nicht möchte, bleibt weiter Grundstückseigentümer im Baugebiet, wird damit aber selbst »Akteur« im Wohnquartier-Bauprojekt. Das heißt, der Eigentümer muss die zugeteilte Fläche - wie bei jedem anderen rechtskräftigen Bebauungsplan auch - nutzen, und zwar für Wohngebäude oder geplante Grünflächen.
Alle Infos auf einen Blick
Wer bei der Informationsveranstaltung am Stadtwald nicht dabei sein konnte oder die wichtigsten Punkte noch einmal nachlesen möchte, findet diese sowie bereits beantwortete Fragen auf der Homepage der Stadt Marburg unter www. marburg.de/wohnenimwesten.