Die Person besaß die Waffen legal und hatte als Sportschütze und Jäger mehrere Waffenbesitzkarten. Diese waffen- und auch sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse hat die Waffenbehörde widerrufen und eingezogen.
Hintergrund sind Zweifel an der Zuverlässigkeit der betroffenen Person. Nachdem das Amtsgericht Kirchhain einen Durchsuchungsbeschluss ausgestellt hatte, wurden die Waffen sowie die waffen- und sprengstoffrechtlichen Erlaubnisse sichergestellt.
Schutz der Demokratie
»Unsere Waffenbehörde, die Polizei und das Amtsgericht Kirchhain haben hier sehr gut und schnell zusammengearbeitet. Dieser Fall ist ein gutes Beispiel dafür, dass auch die Kommunalverwaltung sehr aktiv für den Schutz unserer Demokratie eintritt und auch handelt«, betonte Landrat Jens Womelsdorf. »Wir akzeptieren nicht, wenn der Kern unserer Verfassung und die Basis unseres demokratischen Zusammenlebens angegriffen werden«, so der Landrat. Das Extremismusphänomen der Reichsbürger und Selbstverwalter sei in Kombination mit Waffenbesitz eine gefährliche Mischung, die entschärft werden müsse.
»Wer unseren Rechtsstaat nicht anerkennt, sondern leugnet und die Grenze zum Strafrecht überschreitet, muss jederzeit mit unangemeldetem Besuch von Ordnungsbehörde und Polizei rechnen«, führte Polizeirat Mathieu Wolf, Leiter der regionalen Kriminalinspektion Marburg-Biedenkopf, an und ergänzte: »Die gemeinsamen Erfahrungen lehren uns, wir müssen wachsam bleiben. Auch bei Vorfällen, die unterhalb der Schwelle zur Strafverfolgung liegen, werden wir natürlich auch zeitnah im Zuge der Gefahrenabwehr tätig.«
»Die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis setzt nach dem Waffengesetz voraus, dass die Person die erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Wenn begründete Zweifel an dieser Zuverlässigkeit bestehen, hat die Waffenbehörde diese Erlaubnis zu widerrufen und kann den Besitz von Waffen untersagen«, erläuterte Mike-Oliver Klotz, Leiter des zuständigen Fachbereichs Ordnung und Verkehr beim Landkreis Marburg-Biedenkopf. »Hinweise des Landesamtes für Verfassungsschutz sowie szenetypische Schreiben an den Bürgermeister einer Stadt im Ostkreis, die als Bedrohung aufgefasst wurden, ließen begründete Zweifel an der Zuverlässigkeit der Person aufkommen. Dies führte jetzt dazu, dass wir die Waffenbesitzkarten eingezogen und die Waffen sichergestellt haben«, erläuterte Klotz. Zudem sei der Person dauerhaft untersagt worden, Waffen zu erwerben oder zu besitzen.
Gesamtbilanz des Einsatzes
Neben acht Waffenbesitzkarten und einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Treibladungspulver hat die Waffenbehörde des Kreises drei halbautomatische Pistolen, zwei Revolver, sechs Gewehre und zwei Luftpistolen sichergestellt. Hinzu kommen fast 2.500 Schuss Munition unterschiedlicher Kaliber.