Landrat Jens Womelsdorf würdigte das Engagement der Vogelschutzgruppe Hatzbach bei einem Besuch vor Ort: »Ich freue mich über ein solches ehrenamtliches Engagement wie das der Hatzbacher Gruppe. Der Naturschutz ist darauf angewiesen, dass es Menschen gibt, die uneigennützig und motiviert neue Lebensräume schaffen möchten«, betonte Womelsdorf. »Gerade in Zeiten, in denen wir vor allem wegen menschlicher Aktivitäten einen erheblichen Verlust an Arten und Lebensräumen verzeichnen müssen, ist es von besonderem Wert, wenn es Freiwillige gibt, die sich aktiv für den Natur- und Artenschutz hier vor Ort einsetzen. Der Kreis unterstützt und begleitet dieses Engagement sehr gerne«, unterstrich der Landrat. Solche Projekte könnten daher unter bestimmten Voraussetzungen aus den naturschutzrechtlichen Ersatzgeldern bezuschusst werden, was hier auch der Fall gewesen sei.
Mehlschwalbe steht unter Schutz
Mehlschwalbennester auf dem eigenen Grundstück sorgen oft für Ärger, häufig müssen Kotbretter unterhalb der Nester angebracht werden, um die Akzeptanz der Nester zu erhöhen.
Durch die moderne Bauweise der Häuser ist es für Vögel immer schwieriger, geeignete Niststätten zu finden. Die Mehlschwalbe steht zudem unter besonderem Schutz, die Zerstörung eines Nests wird mit einem Bußgeld geahndet.
»Schwalbenhäuser bieten den in Kolonien brütenden Mehlschwalben Niststätten, die an ihre Ansprüche angepasst sind. Diese künstlichen Nistplätze sind wichtig, da natürliche Nistmöglichkeiten durch die moderne Bauweise von Häusern und landwirtschaftlichen Gebäuden sowie Veränderungen in der Landschaft seltener geworden sind«, erläuterte Katharina Franziska Hof von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises.
Glatte Fassaden oder auch vermehrte Versiegelungen, die das Auffinden von Nistmaterial erschweren, machten den Schwalben das Leben schwer. »Als sogenannte Kulturfolger bevorzugen Mehlschwalben Niststätten innerhalb von Siedlungen, sodass man sie zum Beispiel unter Dachüberständen finden kann«, so Hof weiter.
»Projekte wie dieses Schwalbenhaus können eine Förderung erhalten, wenn ein Eingriff in die Natur und Landschaft erfolgt ist, zum Beispiel durch den Bau einer Scheune außerhalb eines Orts. Wenn diese Eingriffe nicht ausgeglichen werden können, kann eine Förderung stattfinden«, erklärte Katharina Franziska Hof.
Das Geld, welches vom Hessischen Competence Center für neue Verwaltungssteuerung verwaltet werde, könne dann wiederum für Natur- oder Artenschutzmaßnahmen eingesetzt werden, so Hof. In diesem Fall hat die Vogelschutzgruppe 1.700 Euro Förderung und damit 80 Prozent der Gesamtkosten erhalten.