06. Februar 2023, 13:00 Uhr

Gießen

Viertel der Grundsteuererklärungen fehlt noch

76,6 Prozent der Grundsteuererklärungen sind zum Stichtag 31. Januar in Hessen fristgerecht abgegeben worden, teilte die Oberfinanzdirektion in Frankfurt mit.
06. Februar 2023, 13:00 Uhr
In den hessischen Finanzämtern sind zum Ablauf der Abgabefrist mehr als drei Viertel der Grundsteuererklärungen eingegangen. Foto: Häuser

Das Finanzamt Gießen liegt dabei mit 76,5 Prozent nur minimal unter dem Durchschnitt. »Bei unseren Finanzämtern in Hessen sind über zwei Millionen Erklärungen eingegangen. Drei von vier Hessen haben damit schon ihren Teil dazu beigetragen, dass die Grundsteuer ab 2025 auf aktuellen Daten fußt, damit gerechter erhoben werden und für unsere Kommunen weiterhin eine wichtige Einnahme bleiben kann«, sagten Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg nach Ablauf der Abgabefrist. 92 Prozent der Erklärungen wurden elektronisch abgegeben. Mit dem Zwischenergebnis zum Ende der Frist könne man »gut leben«, so Boddenberg. Die Erwartungen seien erfüllt worden.

Abgabe weiterhin möglich

»Die Frist ist rum, aber die Abgabe ist weiterhin möglich und nötig. Jeder und jede Grundsteuerpflichtige muss eine Erklärung abgeben. Wir fordern die Bürger ja nicht dazu auf, weil wir sonst nichts mit unserer Zeit anzufangen wüssten, sondern weil es eine gesetzliche Abgabepflicht gibt, die die Rechtsprechung von Deutschlands höchstem Gericht umsetzt«, erläuterte Boddenberg. »Aus den zahlreichen Rückmeldungen gerade aus den vergangenen Tagen weiß ich, dass sich ganz viele mit Blick auf das Fristende an die Arbeit gemacht haben. Ich hoffe daher, dass auch in den kommenden Tagen und Wochen ein Erklärungseingang zu verzeichnen bleibt. Die Abgabe ist weiterhin uneingeschränkt möglich.«

Nicht alle Daten liegen den Ämtern vor

Der Finanzminister räumte mit der These auf, alle Daten würden dem Staat bereits vorliegen. »Das stimmt allerdings nicht. Es liegen eben nicht alle Daten vor und nicht alle vorliegenden Daten sind aktuell, insbesondere soweit es keine Pflicht für die Bürger gibt, Änderungen zu melden. Wenn es also darum geht, die Grundsteuer auf neue Füße zu stellen und dabei die aktuellen Gegebenheiten zu berücksichtigen, dann müssen Bürger sowie die Verwaltung jeweils ihren Teil dazu beitragen«, erläuterte Boddenberg.

Weil dabei so viele gefordert seien, werde es auch zunächst keine Nachteile für diejenigen geben, die die Frist nicht eingehalten haben. »Die hessische Steuerverwaltung wird unmittelbar nach Ostern Erinnerungsschreiben an diejenigen verschicken, die bis dahin immer noch nicht abgegeben haben. Das wird die letzte Erinnerung sein«, erklärte der Finanzminister. »Wer sich dann immer noch nicht bei seinem Finanzamt gemeldet hat, muss damit leben, dass die Steuerverwaltung seine nicht vorhandenen Angaben schätzt und den Grundsteuermessbetrag festsetzt. Diese Schätzungen sind natürlich mit Unsicherheiten verbunden und es kann niemand wollen, dass es soweit kommt.«

Service der Steuerverwaltung gefragt

Nicht nur die Abgabe ist weiterhin möglich: Auch der Service der hessischen Steuerverwaltung steht weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung. Die Informationsseite unter grundsteuer.hessen.de wird auch zukünftig aktualisiert. Mehr als 3,5 Millionen Mal wurde diese Seite bislang besucht. Bei allen hessischen Finanzämtern sind seit Beginn der Abgabefrist im vergangenen Juli rund 640.000 Anrufe zur Grundsteuer eingegangen. Die hessenweite Servicenummer konnte seitdem mehr als 115.000 Anrufe zum Thema Grundsteuer und elektronische Erklärungsabgabe beantworten.

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