Gegen den Grünen-Politiker wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des »Anfangsverdachts der Untreue« im Zusammenhang mit Verkehrsversuch eingeleitet. Eine entsprechende Mitteilung gaben Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Gießen heraus. Wie beide Stellen in einer gemeinsamen Erklärung bekanntgaben, sei Anfang September schriftlich Strafanzeige gegen den Bürgermeister bei der Staatsanwaltschaft erstattet worden. Wright werde zur Last gelegt, den sogenannten Gießener Verkehrsversuch trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom 10. Juli fortgeführt und dadurch der Stadt einen Vermögensnachteil, wie erhöhte Rückbaukosten, zugefügt zu haben.
Polizei stellt Unterlagen und Medien sicher
Im Zuge der Ermittlungen seien durch Beamte der Polizei und der Staatsanwaltschaft in den Räumlichkeiten der Stadt Gießen am Berliner Platz diverse Unterlagen und Speichermedien sichergestellt worden, die nunmehr ausgewertet werden müssten, hieß es. Während der Maßnahmen sei es - insbesondere auch wegen des kooperativen Verhaltens des Beschuldigten - zu keinen besonderen Vorkommnissen gekommen. Aufgrund der andauernden Ermittlungen wollten Polizei und Staatsanwaltschaft keine weiteren Auskünfte in dieser Sache erteilen.
Bürgermeister Wright hatte nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen im Juli die Fortführung des Verkehrsversuchs auf dem Anlagenring damit begründet, ein »Zurückdrehen während der Umbauphase ist zum einen schwer möglich, zum anderen sehen wir die Chance, dass wir vor dem Verwaltungsgerichtshof Erfolg haben«. Im Falle einer Umbaupause hatte Wright eine »Hängepartie« befürchtet. Die beteiligten Firmen hätten sich dann anderen Baustellen widmen können. Dadurch hätte es einen Wartezeitraum von bis zu einem Jahr geben können, in dem der Anlagenring nur zum Teil fertiggestellt sei. (hä)