20. November 2022, 13:00 Uhr

Butzbach

Verhütungsmittel für Geringverdiener

Frauen und Männer, die im Wetteraukreis leben und soziale Hilfen beziehen, können ab sofort die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel beantragen.
20. November 2022, 13:00 Uhr
Stellen den neuen Verhütungsmittelfonds vor (v.l.): Sarah Parrish (Wetteraukreis), Susanne Martin-Ploner (Diakonie Wetterau), Kornelia Schäfer (Wetteraukreis), Martina Alberti (Caritas) und Roman Röttger (Pro Familia). Foto: Landkreis

Der Wetteraukreis hat einen Verhütungmittelfonds für Menschen mit geringem Einkommen eingerichtet. Der Antrag zur Kostenübernahme kann bei den drei Schwangerenberatungsstellen im Wetteraukreis, der Caritas, der Diakonie Wetterau und Pro Familia, gestellt werden.

Antrag stellen

Wenn wenig Geld zur Verfügung steht, reicht es oft nicht mehr für Verhütungsmittel. Diese Erfahrung machen die Schwangerenberatungsstellen häufig in ihrer Beratungsarbeit.

»Frauen mit geringem Einkommen können Verhütungsmittel häufig nicht mehr finanzieren. Da ist es eine enorme Hilfe, wenn diese Kosten über den Verhütungsmittelfonds des Wetteraukreises übernommen werden können. Wir sind sehr froh über das neue Angebot«, so Susanne Martin-Ploner von der Schwangerenberatungsstelle der Diakonie Wetterau.

Ziel des neu eingerichteten Fonds ist es, Frauen und Männern auch bei geringem Einkommen einen Zugang zu sicheren Verhütungsmitteln zu erleichtern und ihr Recht auf eine selbstbestimmte Familienplanung und Sexualität zu stärken, erläutert Kornelia Schäfer, Leiterin des Fachdienstes für Frauen und Chancengleichheit im Wetteraukreises: »So sollen auch ungewollte Schwangerschaften und Schwangerschaftsabbrüche vermieden werden.«

Der Verhütungsmittelfonds ist für alle Menschen ab 22 Jahren zugänglich, die im Wetteraukreis wohnen und soziale Leistungen beziehen. Darunter fallen Wohngeld und Kinderzuschlag, Arbeitslosengeld II, BAföG und Berufsausbildungsbeihilfe, Sozialhilfe und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Bei Frauen unter 22 Jahren übernehmen die Krankenkassen die Kosten.

Die Anträge können bei den drei Schwangerenberatungsstellen im Wetteraukreis per E-Mail, per Post oder persönlich gestellt werden, beim Caritasverband Gießen (06031 5834, cbz-wetterau.friedberg@caritas-giessen.de), bei der Diakonie Wetterau (06043 9640-0 oder -234, schwangerenberatung@diakonie-wetterau.de) und bei Pro Familia Friedberg (0603 2336, friedberg@profamilia. de).

Kostenlose Hilfe

Wenn gewünscht, bieten die Beratungsstellen auch ein Gespräch zu Vor- und Nachteilen verschiedener Verhütungsmittel an. Übernommen werden alle Verhütungsmittel wie Pille, Dreimonatsspritze, Hormonimplantat, Hormonpflaster und Spirale, aber auch die Sterilisation beim Mann und bei der Frau. Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Kreises, es besteht kein Rechtsanspruch.

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