21. Januar 2024, 13:00 Uhr

Gießen

Tempobeschränkung aus Lärmschutzgründen

Die Stadt Gießen setzt die zweite Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 aus Lärmschutzgründen um. Diese wird im Bereich der Wetzlarer Straße in Kleinlinden eingerichtet.
21. Januar 2024, 13:00 Uhr
Im Gießener Stadtgebiet werden weitere Straßen bezüglich sogenannter Lärmkonfliktpunkte untersucht, darunter auch die vielbefahrene Nordanlage. Foto: Häuser

Das dort bisher bestehende Tempo 30 wird um 200 bis 300 Meter in Fahrtrichtung Wetzlar verlängert. Darauf weist Bürgermeister Alexander Wright hin. Die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen erfolgt dann im Bereich zwischen den Hausnummern 25 bis 95 sowie den Hausnummern 20 bis 82.

Die Anwohner seien in diesem Teilabschnitt erheblich durch Straßenverkehrslärm belastet und sollen dadurch geschützt werden und somit mehr Lebensqualität erhalten, heißt es zur Begründung. Grundsätzlich führe eine Reduzierung der Geschwindigkeit auch zu einer Reduzierung von Lärm. Zudem habe Tempo 30 für alle Verkehrsteilnehmer »enorme Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit«.

Wie die Stadt Gießen weiter ausführt, existiere im Straßenverkehr eine Vielzahl von diversen Schallquellen, die je nach Geschwindigkeitsniveau mehr oder weniger starken Einfluss auf das Gesamtgeräusch hätten. Hierzu gehörten beispielsweise Antriebsgeräusche, Reifen-Fahrbahngeräusche und aerodynamische Geräusche, aber auch verhaltensbedingter Lärm - wie durch den sogenannten Kavalierstart.

Öffentliche Verwaltung bei Plan gebunden

In Hessen werden auf Basis der Lärmkartierung durch die Regierungspräsidien Lärmaktionspläne aufgestellt. Darin werden neben der Beschreibung der Lärmbelastungssituation die Maßnahmen zur Lärmminderung benannt. Hierbei werde die öffentliche Verwaltung bei zukünftigen Planungen gebunden. Einen direkten Anspruch auf die Umsetzung dieser Maßnahmen bestehe für Bürgerinnen und Bürger allerdings nicht.

Die Hürden für die Anordnung dieser beschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkung seien sehr hoch und zeitintensiv. Im ersten Schritt werde ein Ingenieurbüro mit der Ausarbeitung eines Lärmgutachtens beauftragt. Nach der Prüfung der Lärmpegel würden die entsprechenden Maßnahmen vorbereitet. Außerdem erfolge zwischenzeitlich eine Anhörung der Straßenbaulastträger und der Polizei und danach die verkehrsrechtliche Anordnung zusammen mit dem Beschilderungsplan an den Straßenbaulastträger.

Die Stadt Gießen arbeite hier sukzessive die im Lärmaktionsplan benannten Lärmkonfliktpunkte ab. Daher würden im Stadtgebiet noch weitere Straßen ebenfalls untersucht. Darunter zählten Krofdorfer Straße, Frankfurter Straße bis Am Steg, Marburger Straße, Robert-Sommer-Straße, Sudetenlandstraße und Nordanlage.

Die Stadt priorisiere bei den Vorhaben unter anderem nach der Anzahl der Menschen, die durch eine Tempo- und damit Lärmreduzierung direkt profitierten. Hierfür werden im Lärmaktionsplan sogenannte Lärmkennziffern zugrunde gelegt, die eine Zusammenfassung von Stärke der Lärmbelastung und Anzahl der betroffenen Anwohner darstellen. Bereiche, in denen grundhafte Sanierungen geplant sind oder gerade erfolgen, werden ebenfalls untersucht. Die Umsetzung erfolgt dann zum Ende der jeweiligen Baumaßnahmen.

Umsetzung kann sich verzögern

Für das Lärmgutachten werden Verkehrszählungen durchgeführt, die unter anderem die Grundlage des Gutachtens bilden. Diese Zählungen können nur bei normal stattfindendem Verkehr durchgeführt werden, um hierbei auch die tatsächliche Lärmbelastung darstellen zu können. Daher könne es bei Straßen, die momentan voll gesperrt sind, zu zeitlichen Verzögerungen bei der Umsetzung von lärmmindernden Maßnahmen kommen.

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