19. Mai 2023, 13:00 Uhr

Marburg

Radwege müssen benutzt werden

Die Temperaturen steigen, die Tage werden länger - ideale Bedingungen für eine Radtour. Nun gilt es sich nur noch zu überlegen: Wo möchte ich denn hinradeln?
19. Mai 2023, 13:00 Uhr
Ein gemeinsamer Fuß- und Radweg an der L3387 zwischen Niederweimar und Haddamshausen. Foto: ACE Kreisverband

Der Kreisverband des Auto Clubs Europa (ACE) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zwar das Radfahren auf der Fahrbahn der Regelfall ist, es aber dennoch die Pflicht gibt, einen Radweg anstelle der Fahrbahn zu nutzen. »Blaue Schilder mit weißem Fahrrad weisen auf den Radweg hin. Sind diese zu sehen, ist für Radfahrer die Fahrbahn tabu«, erklärt der Kreisvorsitzende des ACE, Mike-Oliver Klotz. Ausnahmen gelten dann nur, wenn der Radweg objektiv nicht nutzbar ist, zum Beispiel wegen parkender Fahrzeuge oder bei Versperrungen aus sonstigen Gründen.

Auch für Rennräder gilt die Nutzungspflicht

Häufig anzutreffen sind auch gemeinsame Geh- und Radwege. Dann ist gegenseitige Rücksichtnahme gefragt und falls erforderlich ist die Geschwindigkeit an den Fußverkehr anzupassen.

Dies gilt insbesondere für Rennradfahrer, denn auch für diese gilt die Benutzungspflicht des Radwegs. Nur bei einem geschlossenen Verband mit mehr als 15 Radelnden gilt diese nicht, ergänzt die stellvertretende Kreisvorsitzende Ellen Brunet. In diesem Fall darf zu zweit nebeneinander gefahren werden.

Verwarngeld bis zu 35 Euro möglich

Das Befolgen der Benutzungspflicht sollte im Interesse eines jeden Radfahrers liegen, denn bei Unfällen kann die Versicherungsleistung in Frage stehen. Zudem gilt: Wer den Radweg nicht benutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Verwarngeld zwischen 20 und 35 Euro rechnen - je nachdem, ob mit dem Nichtbenutzen noch eine Behinderung, eine Gefährdung oder gar eine Sachbeschädigung einhergehen.

Wann der Radweg benutzt werden muss

Für die Anordnung der Benutzungspflicht gelten im Übrigen strenge Regeln. Nur wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine erheblich erhöhte Gefährdung für Verkehrsteilnehmer gegeben ist, dürfen die blauen Schilder aufgestellt werden.

Zu berücksichtigen sind dabei die Sicherheit, die Belastung sowie die Bedeutung und der Ablauf des Verkehrs. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Radwege auch mit Mofas und E-Bikes benutzt werden. Bei Seitenstreifen haben Radfahrende zwar das Recht, aber nicht die Pflicht, diese zu benutzen.

Abstandsregeln beim Überholen

Der ACE Marburg-Biedenkopf weist auch darauf hin, dass beim Überholen von Rädern der ausreichende Sicherheitsabstand unbedingt einzuhalten ist. Er beträgt innerorts 1,50 Meter und außerorts zwei Meter und gilt nur dann nicht, wenn an Kreuzungen und Einmündungen Radfahrende dort wartende Fahrzeuge rechts überholt haben oder neben ihnen zum Stillstand gekommen sind.

Wer sich nicht an die Abstandsregeln hält, begeht ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit, die mit 30 Euro geahndet werden kann.

Der ACE setzt sich für die Verbesserung der Radinfrastruktur ein. Dazu zählen der Bau und die Instandhaltung von Wegen sowie die bauliche Trennung von Pkw- und Radverkehr.

0
Kommentare | Kommentieren