06. Februar 2021, 13:00 Uhr

Marburg

Planungen für Radwege zu den Behringwerken

Die Stadt Marburg hat die Planung für einen Radweg zum Pharmastandort Behringwerke vorgelegt. Eine weitere Anbindung wird von Hessen Mobil vorgeschlagen.
06. Februar 2021, 13:00 Uhr
Der Standort Behringwerke soll mit Radwegen erschlossen werden. Erste Planungen für mögliche Radwegetrassen hat die Stadt Marburg nun vorgelegt. Foto: Georg Kronenberg

So könnten rund 950 Beschäftigte aus anliegenden Orten sicher mit dem Rad zur Arbeit fahren. Der Pharmastandort soll besser mit alternativen Verkehrsmitteln erreichbar werden. Die Stadt Marburg hat mit der konkreten Planung für einen Radweg entlang der K72 vom Oberen Rotenberg über den Sellhof bis Wehrshausen und einem weiteren Radweg von Wehrshausen entlang der K80 begonnen.

Zentrale Maßnahme im Radverkehrsplan

Die Radwegeanbindung des Pharmastandorts aus der Kernstadt und den unmittelbar angrenzenden Stadtteilen ist auch eine zentrale Maßnahme im Radverkehrsplan der Stadt, den die Stadtverordnetenversammlung 2017 beschlossen hat. Das wichtigste Teilstück für die Verbindung zum Pharmastandort ist der Radweg entlang der L3092 vom Stadtteil Marbach bis zum Görzhäuser Hof. Hierfür hat Hessen Mobil als zuständiger Baulastträger im Sommer 2020 in Abstimmung mit der Stadt Marburg mit der Planung begonnen. Über diesen Teilabschnitt sollen nicht nur die Marburger Stadtteile, sondern auch die Gemeinde Lahntal und das obere Lahntal angebunden werden.

Gemeinsamer Geh- und Radweg

Im Stadtgebiet sind es die Wege entlang der K72 und der K80, die gebaut werden müssen - als gemeinsamer Geh- und Radweg. Geplant und gebaut wird hier in Abstimmung mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, denn für einen Teil der Radwegeverbindung ist der Landkreis verantwortlich.

Die Geh- und Radwege werden nicht einfach exakt entlang der Kreisstraßen gebaut. Grundsätzlich ist für den erstmaligen Bau des Weges eine mehrstufige Planung notwendig, in der auch Varianten der Trassenführung untersucht werden. Daraus entstehen dann die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung. Großen Einfluss auf die Trassenführung haben die wasser- und naturschutzfachlichen Belange und die Frage, welche Grundstücke zur Verfügung stehen. Diese müssen bis zum Einreichen der Genehmigungsplanung im Besitz der Stadt beziehungsweise des Kreises sein.

Richtlinie für Mindestbreite

Auch weitere Vorgaben haben Einfluss: Die aktuell gültigen Richtlinien sehen eine Breite des Weges von mindestens 2,5 Metern beim Bau von gemeinsamen Geh- und Radwegen vor. Und weil die geplanten Trassen außerhalb geschlossener Ortschaften verlaufen, müssen sie aus Sicherheitsgründen mindestens 1,75 Meter von der Fahrbahn entfernt gebaut werden.

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