08. September 2023, 13:00 Uhr

Gießen

Festakt zu 70 Jahren Ortsgerichte in Hessen

Hessens Justizminister Roman Poseck begrüßte anlässlich des 70-jährigen Bestehens der hessischen Ortsgerichte rund 250 Vertreter der Ortsgerichte sowie weitere Ehrengäste.
08. September 2023, 13:00 Uhr
Zu einem Festakt kamen Festredner und rund 250 Vertreterinnen und Vertreter hessischer Ortsgerichte im Bürgerhaus Kleinlinden zusammen. Foto: Landesjustizministerium

Im Rahmen der Feierlichkeit zum Jubiläum wurde die Arbeit der Ortsgerichte sowie deren hohe Bedeutung als Gesicht der hessischen Justiz in der Fläche gewürdigt und mit namhaften Persönlichkeiten aus Politik und Justiz erörtert. Nach der Begrüßung durch Poseck und die Vizepräsidentin des Landtags, Heike Hoffmann, richteten Mitglieder aller Landtagsfraktionen Grußworte an die Ortgerichtsvertreterinnen und -vertreter. Der Präsident des Oberlandesgerichts, Dr. Alexander Seitz, moderierte im Anschluss eine Gesprächsrunde und übergab das Schlusswort an Rainhard Wacker, den Vorsitzenden des Verbandes Hessischer Ortsgerichte. Ein Erfahrungsaustausch rundete die Veranstaltung ab.

Justizminister Roman Poseck führte im Rahmen des Festakts aus, am 1. Januar 1953 sei das Ortsgerichtsgesetz für Hessen in Kraft getreten. »Seither sind die derzeit rund 900 Ortsgerichte fester Bestandteil des Rechtsstaats in Hessen. Sie sind deutschlandweit einzigartig. Als Hilfsbehörden der Justiz sind Ortsgerichte unter anderem für die Sicherung des Nachlasses, Schätzungen und für Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften zuständig. Da es in jeder hessischen Gemeinde mindestens ein Ortsgericht gibt, sind sie für die Bürgerinnen und Bürger eine wichtige wohnortnahe Hilfestellung und vor Ort ein kompetenter Ansprechpartner.«

Bedeutung des Ehrenamts hervorgehoben

Der Minister hob in seiner Rede auch die Bedeutung des Ehrenamtes für die Ortsgerichte hervor: »Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamte und werden auf Vorschlag der Gemeinde von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts ernannt. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind.«

Durch eine geänderte Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs aus dem Dezember 2019, die der Bundesgesetzgeber später verbindlich festschrieb, wurde die Verwertbarkeit ortsgerichtlicher Schätzgutachten gegenüber Finanzämtern in Frage gestellt. »Die Regierungsfraktionen von CDU und Bündnis90/Die Grünen sowie die oppositionelle SPD im Hessischen Landtag haben mit einem gemeinsamen Änderungsantrag zum Ortsgerichtsgesetz eine pragmatische Lösung gefunden, um auch künftig für Rechtssicherheit und ein angemessenes Aufgabengebiet im Interesse der Ortsgerichte zu sorgen. In der Plenarsitzung im Juni wurde aufgrund einstimmiger Entscheidung des hessischen Landtags gesetzlich geregelt, dass Grundstücksschätzungen der Ortsgerichte als Gutachten von Personen, die von einer staatlichen Stelle als Gutachter für die Wertermittlung von Grundstücken bestellt worden sind, gelten. Dadurch wird sichergestellt, dass Grundstückswertschätzungen der Ortsgerichte auch künftig zur Vorlage beim Finanzamt geeignet sind. Diese Entscheidung des Gesetzgebers bedeutet eine Stärkung der Ortsgerichte, die die Schätzgutachten schon zuvor in aller Regel kompetent und kostengünstig erstattet hatten.«

IT-Ausstattung verbessern

Dieser Schritt füge sich ein in die Vielzahl an Maßnahmen, mit denen das Land Hessen die ehrenamtlich tätigen Ortsgerichtsmitglieder unterstütze, sagte Poseck. »Wir haben zum 1. Januar 2023 die Gebühren für die Ortsgerichte um durchschnittlich 20 Prozent angehoben. Diese erhöhten Gebühren erhalten die Ortsgerichtsmitglieder wie bisher in vollem Umfang als Dienstaufwandsentschädigung. Zudem sind wir mit den kommunalen Spitzenverbänden in Gesprächen, um die IT-Ausstattung der Ortsgerichte zu verbessern.«

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