05. September 2025, 13:00 Uhr

Gießen

Durchfahrtsverbot in Lonystraße und Löberstraße

In den Gießener Fahrradstraßen Lonystraße und Löberstraße gilt nicht mehr »Kfz frei«, sondern nur noch »Anlieger frei«. Kfz-Durchgangsverkehr ist nun verboten.
05. September 2025, 13:00 Uhr
Die Löberstraße ist nun nur noch für Kfz von Anliegern frei. Foto: ADFC

Die Regelung bedeutet: Autos dürfen die Straßen ausschließlich befahren, wenn sie dort wohnen, ein Ziel ansteuern oder eine berechtigte Zufahrt haben. Mit dieser Maßnahme setzt die Stadt Gießen eine bundeseinheitliche Vorgabe um, die festlegt: »Anderer Fahrzeugverkehr als der Radverkehr darf in Fahrradstraßen nur ausnahmsweise - dann in der Regel durch Anordnung des Zusatzzeichens Anlieger frei - zugelassen werden.«

Die Einschränkung auf Anlieger wurde von den Gießener Verkehrswende-Initiativen und dem ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) seit Langem gefordert. Besonders in der Lonystraße war der Kfz-Durchgangsverkehr immer wieder ein Kritikpunkt. In der Vergangenheit gab es immer wieder lange Rückstaus, den Fahrradverkehr deutlich behinderten.

Bei der letzten Radverkehrsschau hatte die Straßenverkehrsbehörde nach Anhörung von Polizei und Tiefbauamt entschieden, dass die Fahrradstraßen an der Wieseck künftig nur noch für Kfz-Anlieger freigegeben werden.

ADFC fordert Kontrollen und Konsequens

Der ADFC appelliert an alle Kfz-Fahrenden, das neue Durchfahrtsverbot zu respektieren, und fordert die Stadt Gießen auf, dieses auch konsequent zu kontrollieren. Die Überwachung ist nach Ansicht des ADFC unkompliziert, da die Stadtpolizei leicht feststellen kann, ob Fahrzeuge die Straßen lediglich durchfahren, ohne ein Ziel vor Ort anzusteuern.

Falls sich zeigen sollte, dass das Verbot trotz Kontrollen häufig missachtet wird, sieht die Bundesvorgabe Maßnahmen wie das Aufstellen von Sperrpfosten oder das Umkehren der Kfz-Einbahnstraßenrichtung vor, um den Durchgangsverkehr wirksam zu unterbinden.

Entlastung für Anlieger und Radverkehr

Die neue Regelung bringt aus Sicht des ADFC nicht nur mehr Sicherheit und Komfort für Radfahrende, sondern auch eine spürbare Lärmentlastung für Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle, die zu Fuß entlang des Wieseckkorridors unterwegs sind.

Der ADFC erwartet zudem, dass die beiden Einbahnstraßen bald durchgehend für Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden - wie es die Straßenverkehrsordnung seit einigen Jahren auch vorgibt. Da nur noch Anlieger per Auto unterwegs sind, werden Begegnungen selten, und es sind nur wenige Ausweichstellen nötig.

Die guten Erfahrungen im Abschnitt zwischen Berliner Platz und Bismarckstraße sowie Studien der »Unfallforschung der Versicherer« sowie der »Bundesanstalt für Straßenwesen« beweisen, dass Begegnungsverkehr auch in schmalen Einbahnstraßen problemlos möglich ist und die Verkehrssicherheit durch Radverkehr in Gegenrichtung zunehme, so die hoffnungsvolle Einschätzung des ADFC.

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