23. Juli 2019, 13:00 Uhr

Gießen

Wie die Tour der Hoffnung auf die Straße kommt

Der Tross ist legendär: 200 Menschen radeln als Tour der Hoffnung immer im August fünf Tage durch Deutschland und sammeln in grünem Trikot und gelbem Helm Spenden.
23. Juli 2019, 13:00 Uhr
Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich (r.) informiert sich bei Gerhard Becker, Organisationsleiter der Tour der Hoffnung, und Evi Maria Reeh über den Ablauf des Verfahrens.

Bei der letztjährigen Tour kamen 2,25 Millionen Euro zusammen, von denen Krankenhäuser und die Forschung profitieren. Hunderte Kilometer fährt der Tross im Verband auf Straßen, quert Kreuzungen mit roten Ampeln, immer eskortiert von Polizeimotorrädern. »Dürfen die das?«, könnte man sich fragen. Was nur wenige wissen: Jede Tour der Hoffnung wird mehrere Monate zuvor vom Regierungspräsidium Gießen als genehmigender Behörde begleitet. Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich informierte sich bei Tour-Chef Gerhard Becker und Regierungspräsidiums-Mitarbeiterin Evi Maria Reeh darüber, wie ein solches Verfahren abläuft.

Ziel ist diesmal Bonn

Diesmal geht es ab 15. August ins Bergische Land nach Nordrhein-Westfalen, berichtet Gerhard Becker, seit Jahrzehnten Organisationsleiter der Goodwill-Radtour. Bis zum Ziel in Bonn werden unter anderem Köln, Wuppertal, Bochum und Hagen die Stationen sein. Die Route einer Tour wird im engsten Kreis der Tour-Organisatoren entworfen. Drei Monate vor der eigentlichen Tour kommt der Antrag zum Regierungspräsidium Gießen. Dann kommt Paragraf 29 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung ins Spiel: »Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis«, heißt es darin. Zuständig dafür ist das Regierungspräsidium, das auch mit allen betreffenden Behörden korrespondiert.

RP prüft, ob Straßen benutzbar sind

Das Regierungspräsidium prüft, ob die Straßen für die Tour der Hoffnung benutzbar sind. »Wenn sich während des Verfahrens herausstellt, dass eine Streckenverbindung ungeeignet ist, gebe ich das an Gerhard Becker weiter«, erklärt Evi Maria Reeh. Er schlägt dann eine Ausweichroute vor und ich gebe die Änderungen erneut in Umlauf.

Am Ende wird Gesamterlaubnis erteilt

Am Ende des Verfahrens wird eine Gesamterlaubnis erteilt, auch für den Streckenteil in NRW. Das Regierungspräsidium hier ist zuständig, weil die Tour mit dem Prolog in Gießen startet. Die Erlaubnis regelt den Ablauf und sorgt mit Auflagen und Bedingungen für die Sicherheit der Radteilnehmer und des gesamten übrigen Verkehrs. Auch andere Belange wie der Natur- und Landschaftsschutz werden geprüft und in der Erlaubnis berücksichtigt. Seit 2013 fährt Evi Maria Reeh auch selbst beim Prolog mit, der am Tag vor der eigentlichen Tour durch den Landkreis Gießen führt.

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