29. März 2020, 11:00 Uhr

Marburg

Weitere Bestimmungen in Corona-Krise

Der Landkreis hat sich zur Allgemeinverfügung bezüglich Hamsterkäufen geäußert sowie die Buslinien für unbestimmte Zeit auf Ferienfahrplan umgestellt.
29. März 2020, 11:00 Uhr
Teilweise leere Regale in Supermärkten und Drogerien zwingen manchen Einzelhändler zu Abgabebeschränkungen, damit es nicht mehr zu Hamsterkäufen kommt. Foto: Häuser

Ergänzend zu seiner Allgemeinverfügung und dem darin aufgeführten Verbot von »Hamsterkäufen« teilt der Landkreis Marburg-Biedenkopf erläuternd mit, dass es sich bei dem Begriff »haushaltsüblicher Umfang« um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff handelt.

»Die Verwendung auf Basis des Infektionsschutzgesetzes als Rechtsgrundlage halten wir nicht nur für zulässig, sondern auch für geboten, da wir in der Allgemeinverfügung nicht alle im Einzelfall notwendigen Lebensmittel auflisten können. Zudem würden wir den Menschen dann auch vorschreiben, was sie kaufen dürfen und was nicht«, erläutert Landrätin Kirsten Fründt.

Es komme also auf den konkreten Bedarf im Einzelfall an und derjenige, der einen größeren Bedarf habe, müsse dies gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel nachvollziehbar darlegen.

»Darüber hinaus ist dieser Passus in unserer Allgemeinverfügung auch als Weckruf an die Vernunft und die Solidarität der Menschen zu verstehen. Die Versorgung mit Dingen des täglichen Bedarfs, auch mit Lebensmitteln, ist gesichert. Es besteht also gar kein Grund, sich über das übliche Maß hinaus mit Klopapier oder Nudeln einzudecken«, unterstrich die Landrätin. Sie empfinde die sogenannten Hamsterkäufe zudem als extrem unsozial. »Wer für einen größeren Personenkreis einkaufen will, etwa für eine Wohngruppe oder im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, muss diesen Bedarf nachvollziehbar gegenüber dem Lebensmitteleinzelhandel vor Ort darlegen, etwa mit einer entsprechenden Bescheinigung oder Vollmacht des Auftraggebers«, stellte die Landrätin klar.

Umstellung der Busfahrpläne

Der Regionale Nahverkehrsverband (RNV) hat die Bus-Fahrpläne im Landkreis Marburg-Biedenkopf auf den Ferien-Fahrplan umgestellt.

Wegen der Ausbreitung des Coronavirus findet - abgesehen von einer etwaigen Notbetreuung oder den Abiturprüfungen - an den Schulen im Verkehrsgebiet des RNV Marburg-Biedenkopf bis Sonntag, 19. April, kein regulärer Unterricht mehr statt. Der RNV und die beauftragten Bus-Verkehrsunternehmen stellen deshalb die Fahrpläne um: Alle »S«-Fahrten (nur an Schultagen) entfallen. Es gilt dann das Grundangebot des Ferienfahrplans. Diese Änderungen gelten zunächst bis Ende der Osterferien.

Ob auch darüber hinaus noch länger der Ferien-Fahrplan gefahren werden muss, hängt von der weiteren Entwicklung der Corona-Lage bzw. dem Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab. Weitere Informationen bieten die Website des Rhein-Main-Verkehrsbundes unter www.rmv.de und die Website des Regionalen Nahverkehrsverbandes Marburg-Biedenkopf unter www.rmv-marburg-biedenkopf.de.

Empfehlungen des Kreises bei Trauerfällen

Der Landkreis hat den Kommunen Empfehlungen für die Veranstaltung von Trauerfeiern und Beerdigungen gegeben. »Ziel ist es, Angehörigen bei einer Trauerfeier oder Beerdigung einen würdevollen Abschied von Verstorbenen zu ermöglichen und dabei gleichzeitig das Infektionsrisiko gering zu halten«, so Landrätin Kirsten Fründt deutlich.

Beerdigungen und Trauerfeiern sollen demnach nur im engsten Familien- oder Freundeskreis stattfinden. Eine absolute, nicht überschreitbare Obergrenze ist die Teilnehmendenzahl von 20 Personen, inklusive des erforderlichen Fachpersonals wie beispielsweise Pfarrer, Mitarbeitende des Bestattungsinstituts und Sargträger.

Die Trauerfeiern dürfen nicht in geschlossenen Räumen stattfinden. Die teilnehmenden Personen haben einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Hiervon ausgenommen sind Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben.

Hinweise zur Abfallentsorgung

Die Abfallwirtschaft Lahn-Fulda (ALF) weist zudem auf wichtige Regeln zur Abfallentsorgung für Haushalte unter Quarantäne hin: Sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, sollen in stabile, möglichst reißfeste Abfallsäcke gegeben werden. Ein Einwerfen von losen Taschentüchern in eine Abfalltonne ist zu unterlassen. Die Abfallsäcke sind dann durch Verknoten oder Zubinden zu verschließen.

Bei der Getrennthaltung der Abfälle (Papier, Gelbe Tonne/Gelber Sack) ist darauf zu achten, dass mindestens drei Tage vor dem Abholtermin keine Abfälle in die jeweiligen Tonnen oder Säcke gegeben werden. Für Glasabfälle und Pfandverpackungen wird empfohlen, diese nicht über den Hausmüll zu entsorgen, sondern bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufzubewahren. Eine Reinigung der Oberflächen ist empfehlenswert. Die ALF weist darauf hin, dass alle Anlagen für private Anlieferungen geschlossen sind und keine Sonderabfallsammlungen mehr stattfinden. Für Rückfragen steht die ALF unter 0800 2531000 zur Verfügung.

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