28. Juni 2019, 15:00 Uhr

Bad Endbach

Leitlinien für Menschen mit Hilfebedarf

Mit der Unterzeichnung der Leitlinien für eine bedarfsgerechte Versorgung von Menschen mit Hilfebedarf durch weitere Anbieter wächst das Versorgungsnetzwerk.
28. Juni 2019, 15:00 Uhr
Die Gemeinde Bad Endbach, der Landkreis Marburg-Biedenkopf, die Bürgerhilfen Lahntal und Biedenkopf sowie der ambulante Pflegedienst Karin Görg und das Sanitätshaus Steinhardt haben die Leitlinien für bedarfsgerechte Versorgung unterzeichnet. Foto: Landkreis

Gemeinsam haben der ambulante Pflegedienst Karin Görg, die Bürgerhilfe Lahntal, die Bürgerhilfe Biedenkopf, das Sanitätshaus Steinhardt und die Gemeinde Bad Endbach sich für diese Leitlinien ausgesprochen. Ziel ist, die Zusammenarbeit in den Bereichen Pflege, Soziale Hilfen und medizinische Versorgung auszubauen.

Auf Grundlage dieser Leitlinien arbeiten im Ost- und Westkreis über 60 Anbieter aus den Sektoren Kliniken, Ärzte, Pflegeeinrichtungen und Ambulante Dienste, Heilmittelerbringer, Bürgerhilfevereine, Kommunen, Seniorenräte und -netzwerke, verschiedene Fachdienste des Landkreises, Betreuungsverein, Alzheimergesellschaft, Hospize, DRK, Johanniter, Diakonisches Werk oder AWO zusammen.

Geplant ist, das Netzwerk noch weiter auszubauen, die Zusammenarbeit zu intensivieren und Versorgungslücken zu entdecken sowie Lösungsmöglichkeiten zur Schließung dieser Lücken entwickeln.

Bad Endbach ist Kommune Nummer sieben

Mit dem Beitritt der Gemeinde Bad Endbach schließt sich bereits die siebte Kommune dem Netzwerk im Westkreis an. »Die Städte und Gemeinden spielen eine wichtige Rolle. Sie können Bedarfe an die Fachstellen und Anbieter weitergeben«, sagt Landrätin Kirsten Fründt.

»Mit den Bürgerhilfen wurde ein wertvoller Baustein geschaffen. Entstanden sind Hilfestrukturen, die unter fachlicher Anleitung qualifizierte Helfer zur Betreuung von Menschen mit Hilfebedarf einsetzen«, erläuterte Martina Berckhemer, die die Stabsstelle Altenhilfe des Kreises leitet. Die Bürgerhilfe wird gefördert vom Landkreis und den Pflegekassen und ist anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Sozialgesetzbuch.

Auch die ambulanten Pflegedienste seien als professionelle Anbieter wichtige Kooperationspartner in der häuslichen Versorgung.

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