14. Juli 2019, 11:00 Uhr

Gießen

Gießener Anwältin kämpft für krankes Kind

Die Gießener Rechtsanwältin Lisa Völpel-Klaes kämpft für den zweijährigen Paul Hecht aus Oberhausen, der an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankt ist und eine Vollzeit-Betreuung in der Kita benötigt.
14. Juli 2019, 11:00 Uhr
Rechtsanwältin Lisa Völpel-Klaes ist zuversichtlich, ihren Mandanten in diesem besonderen Fall helfen zu können. Foto: ml

Die Erzieherinnen in der Kita können diese Aufgabe mangels erforderlicher ausgiebiger Schulung nicht bewerkstelligen. Doch die Krankenkasse der Familie Hecht verweigert die Kostenübernahme für diese Betreuung, obwohl andere Kassen diese anstandslos übernehmen.

Lisa Völpel-Klaes wurde im Internet auf die Probleme der Familie Hecht aufmerksam und konnte sich sehr gut in die Lage der Oberhausener versetzen, ist sie doch selbst Mutter eines an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankten Jungen. Schließlich bekam die Juristin das Mandat und kämpft seitdem gegen die Willkür der betreffenden Krankenkasse.

Autoimmunkrankheit

Hinter Diabetes mellitus Typ 1 steht eine Autoimmunkrankheit, bei der die Beta-Zellen in der Bauchspeicheldrüse zerstört werden und kein körpereigenes Insulin produziert wird.

Mittels einer programmierbaren Pumpe und eines Katheters wird die Insulinzufuhr in den Körper gesteuert. Dennoch muss der Insulin-Wert des kleinen Paul auch manuell regelmäßig gemessen werden. Nach der Messung muss dann eingestellt werden, wie viel des lebensnotwendigen Insulins abgegeben werden muss. Dabei muss genau darauf geachtet werden, wie viel Paul isst oder sich beispielsweise bewegt, da davon die Menge des benötigten Hormons abhängt. Bekommt er das nicht, könnte er ins Koma fallen.

Die Krankenkasse der Familie Hecht hat jedoch auch nach einem zweiten sozialmedizinischen Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Nordrhein (MDK) festgestellt, dass keine medizinischen Voraussetzungen für diese spezielle Krankenbeobachtung des kleinen Jungen vorliegen würden.

Krankenkasse bleibt stur

Das bedeutet: Die Krankenkasse übernimmt nicht die Kosten für die laut Familie Hecht benötigte Sechs-Stunden-Betreuung in der Kita. Offensichtlich hat es sich die Kasse aber zu leicht gemacht und mit einem für dieses Krankheitsbild typischen Standardschreiben den Widerspruch von Lisa Völpel-Klaes zurückgewiesen.

Unleserliche Unterlagen

Gestützt wurde die Entscheidung der Krankenkasse unter anderem auf das genannte Sozialmedizinische Gutachten, das die zugrundegelegten Unterlagen »Unleserliche Kopien von Ausdrucken« nannte. Es fragt sich also, wie man mit unleserlichen Unterlagen zu einer richtigen Entscheidung kommen kann.

Die Krankenkasse hatte völlig unzureichende Leistungen bewilligt, doch die Gießener Juristin will erreichen, die bestehende ärztliche Verordnung, die die Rundum-Betreuung für die Zeiten in der Kita beinhaltet, für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 durchzusetzen.

Urteil brächte Sicherheit

Wegen der Eilbedürftigkeit hat sie zunächst einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Sozialgericht Duisburg gestellt und möchte dann im sich anschließenden Hauptsacheverfahren, das bislang in Deutschland für einen solchen Sachverhalt wohl erstmals durchgeführt wird, mit einem obsiegenden Urteil Rechtssicherheit schaffen.

Ein entsprechendes Urteil würde vielen an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankten Kindern und deren Eltern neue Hoffnung geben, doch leichter an einen Kita-Platz mit Rund-um-die-Uhr-Betreuung zu kommen.

Hierzu sei angemerkt, dass in Deutschland zwar keine Kindergartenpflicht besteht, wohl aber der Anspruch auf einen solchen Platz. Wenn einem an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankten Kind ein Platz mit geschulter Betreuungsperson verwehrt wird, wäre dies eine nicht hinzunehmende Diskriminierung.

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