Sie ist ein Nadelöhr, das bald der Vergangenheit angehören soll: Die Eisenbahnüberführung über die Lahnstraße in Gießen soll erneuert und vor allem so breit werden, dass die Ampeln und Wartezeiten davor wegfallen. Das Gemeinschaftsprojekt der Stadt Gießen und der Deutschen Bahn InfraGO AG umfasst eine Ausbaulänge von circa 107 Metern. Für das Vorhaben hat das Regierungspräsidium (RP) Gießen nun das straßenrechtliche Anhörungsverfahren eingeleitet. Antragstellerin ist die Stadt Gießen. Die Pläne können bis 24. Januar eingesehen werden, teilt die Behörde in einer Presseerklärung mit.
Das Bauwerk bei Kleinlinden soll auf elf Meter verbreitert werden. Die Lahnstraße wird unterhalb der Gleisanlagen erheblich breiter, auf der Westseite wird der fehlende Gehweg sowie für Radfahrer eine eigene Spur angelegt. Der Radverkehr wird gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr auf der Fahrbahn geführt. Insgesamt soll der Verkehrsfluss deutlich verbessert werden. Denn: Die Ampelanlage könne an dieser Engstelle wegfallen.
Einwände möglich
Die Planunterlagen zum Vorhaben sind auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (www.rp-giessen.hessen.de - unter »Presse« - »Öffentliche Bekanntmachungen«) publiziert und können dort eingesehen werden. Die Planunterlagen liegen im gleichen Zeitraum auch im Tiefbauamt der Stadt Gießen zur allgemeinen Einsichtnahme während der Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 8 bis 15.30 Uhr, Freitag von 8 bis 12 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung aus.
Wegen des Jahreswechsels ist eine persönliche Einsichtnahme in die Unterlagen allerdings vom 21. Dezember bis 5. Januar nicht möglich. Betroffene sowie Institutionen, Verbände und Vereinigungen haben die Möglichkeit, bis Freitag, 7. Februar, Einwände zu erheben.
Dem Magistrat sowie weiteren zu beteiligenden Stellen wurden die Planunterlagen mit der Bitte um Stellungnahme bis zu diesem Termin zugesandt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens werde sich das RP Gießen, gegebenenfalls im Rahmen eines Erörterungstermins, mit allen Einwendungen und Stellungnahmen befassen. Anschließend werden die Ergebnisse in Form eines Berichts zusammen mit den Planunterlagen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum vorgelegt. Dieses erlässt den Planfeststellungsbeschluss und entscheidet somit über die Schaffung des Baurechts.