07. Mai 2025, 18:32 Uhr

Verkehr

Das Parken in Gießen neu regeln

Die Gießener Verwaltung legt den Entwurf einer angepassten Stellplatzsatzung vor.
07. Mai 2025, 18:32 Uhr
STS
Die Stellplatzsatzung ist Teil des Stadtrechts. Sie soll angepasst werden. Ein Entwurf liegt vor. Archivfoto: Scholz

Die Verwaltung legt vor und hat einen Entwurf für eine veränderte Stellplatzsatzung erarbeitet. »Er wurde bereits einmal in der Lenkungsgruppe diskutiert. Die Stakeholder werden noch beteiligt«, erklärt Stadträtin Gerda Weigel-Greilich von den Grünen in der Sitzung des Ausschusses für Klima-, Umwelt- und Naturschutz, Stadtentwicklung, Energie und Verkehr. »Auslöser für die Neuerungen sind gesetzliche Änderungen. Schon vor Jahren hat sich ein Arbeitskreis von Ämtern mit dem Thema befasst, das in jeder Stadt für kontroverse Diskussionen sorgt«, sagt Dr. Holger Hölscher.

»Das Parken ist eine sehr entscheidende Stellschraube für das Mobilitätsverhalten«, erklärt der Leiter des Stadtplanungsamtes zum Hintergrund der Satzung. Ziel der Änderung sei es, das Papier auf die Gießener Situation anzupassen. Der Präsentation, die Hölscher gemeinsam mit Gabriele Kron vom Stadtplanungsamt und Stefan Schäfer, Leiter des Bauordnungsamtes, vorstellt, sind zahlreiche Vorschläge zu entnehmen. Ein Ausgangspunkt ist die Frage danach, wie viele Plätze in der Stadt in unterschiedlichen Bereichen benötigt werden. Beim Wohnen liege der durchschnittliche Pkw-Besatz pro Haushalt bei einem Auto, die derzeit gültige Satzung sehe aber 1,5 Stellplätze je Wohnung vor. »Während der Anteil des Abstellens auf einem privaten Stellplatz von 2018 bis 2023 nahezu unverändert bleibt, häuft sich das Abstellen im öffentlichen Raum. Gleichzeitig variieren die Menschen seltener zwischen dem Parken auf privaten und öffentlichen Flächen«, ist der Präsentation zu entnehmen.

Änderungen bei Wohnhäusern

Der Vorschlag sieht deshalb unter anderem vor, die zwei Stellplätze je Wohnung bei Einfamilienhäusern beizubehalten, jedoch zusätzlich zwei Plätze für Regelfahrräder vorzusehen. Die Rubrik Reihenhäuser, Wohngebäude und sonstige Gebäude mit mehr als zwei Wohnungen fasst bisherige Bereiche zusammen. Der Entwurf sieht auch zukünftig 1,5 Stellplätze je Wohneinheit vor, allerdings gibt es bei den Fahrrädern Neuerungen.

Bislang sind zwei Abstellplätze je Wohnung gefordert. Die Hessische Fahrradabstellplatzverordnung sieht je 35 Quadratmeter Wohnfläche einen Regel-Fahrradabstellplatz und je 105 Quadratmeter Wohnfläche einen Abstellplatz für Sonderfahrräder vor. Der Entwurf schlägt zwei Regelplätze je Wohneinheit und einen Abstellplatz für Sonderfahrräder pro fünf Wohnungen vor.

Darüber hinaus macht das Papier - zu dem Beteiligungsschritte folgen - Vorschläge unter anderem für den Geschäftsbereich, die Hochschulen, die Gastronomie oder Sportstätten.



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