Manch einer in Lollar und Umgebung wird sich schon gefragt haben, ab wann der in Planung befindliche Waldfriedhof Friedelhausen genutzt werden kann und warum die Stadt Lollar in das Verfahren überhaupt involviert ist. Der städtische Bauausschuss stimmte jetzt mehrheitlich für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans.
Das hessische Bestattungsgesetz schreibt vor, dass Friedhöfe nur in der Trägerschaft von Kommunen oder Kirchengemeinden betrieben werden dürfen. Betreiber ist der Graf von Schwerin mit seinem Waldbesitz zwischen dem Hofgut Friedelhausen und der Bundesstraße B 3.
Nutzungsvertrag
Weil der Privatwald auf dem Gemarkungsgebiet der Stadt Lollar liegt, regelt die örtliche Verwaltung und Politik das Bauleitverfahren. Der jetzt auf den Weg gebrachte Aufstellungsbeschluss sollte ursprünglich schon 2022 gefasst werden. Der Magistrat seinerseits legte eine andere Reihenfolge fest. Somit wurden zunächst ein städtebaulicher Vertrag, Nutzungsvertrag und die Friedhofsatzung im November 2023 durch das Parlament beschlossen, die Verträge im März dieses Jahres notariell beurkundet.
Planer Mathias Wolf vom Büro Fischer (Wettenberg) erläuterte nun den Fortgang des Verfahrens. Das bevorstehende Bauleitverfahren sei im hessischen Friedhofsgesetz geregelt. Gleichwohl im Wald nichts gebaut werden soll, ist ein zweistufiges Regelverfahren wie für ein x-beliebiges Baugebiet einzuleiten. Im Amtsdeutsch ist dabei das Ziel, eine private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Waldfriedhof. Die Gestaltung der Friedhoffläche wird so natürlich wie möglich erfolgen. Wege werden naturnah angelegt, erlaubt ist ein Holzkreuz, Sitzbänke aus Holz und ein mit Holz überdachter Platz (Regenschutz). Die Fläche wird mit einem Lattenzaun umgeben.
Der Waldfriedhof wird aufgrund seiner großen Fläche schrittweise entwickelt und zwar von Westen nach Osten. Die künftigen Parkplätze liegen am westlichen Waldrand oberhalb der drei neuen Wohnhäuser des Hofguts.
Umweltprüfung
Bei der vorgeschriebenen Umweltprüfung werde vor allem auf die mögliche Anwesenheit der Haselmaus und von Fledermausarten geachtet, sagte Wolf. Stimmen die Stadtverordneten ebenfalls für den Aufstellungsbeschluss (Sitzung am 25. April), könne im Mai die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange stattfinden, deren Ergebnisse er, Wolf, dann vor der Sommerpause vorstellen würde.
Das Bauleitverfahren werde sich bis zum Herbst hinziehen, im November würde das Parlament den Bebauungsplan als Satzung beschließen, das Planungsrecht für den ersten Friedhofsteil im Westen könne Ende des Jahres in Kraft treten. Erste Beerdigungen werden wohl erst 2025 möglich sein.
Cornelia Maykemper (FDP) teilte mit, Leute fragten bei ihr nach dem Nutzungsbeginn des Waldfriedhofs. Benjamin Ochs (CDU) gab bekannt, an der ablehnenden Meinung seiner Fraktion habe sich derweil nichts geändert.