11. Juni 2021, 13:00 Uhr

Marburg

Über 100.000 Impfungen im Impfzentrum

Das Verhältnis der Impfungen ist zwei Drittel (Erstimpfung) zu einem Drittel (Zweitimpfung). Die 100.000. Impfung durch das Impfzentrum erhielt Aleksandra Kummer aus Gladenbach.
11. Juni 2021, 13:00 Uhr
Die Gladenbacherin Aleksandra Kummer erhielt die 100.000. Spritze des Impfzentrums. Karsten Oerder (l.) und Holger Tolde, die organisatorischen Leiter des Zentrums, beglückwünschten sie und überreichten einen Blumenstrauß. Foto: Giuliana Rettemeier/JUH

Holger Tolde und Karsten Oerder, die organisatorischen Leiter des Impfzentrums, beglückwünschten Aleksandra Kummer und übergaben ihr einen Blumenstrauß.

Anlässlich des Meilensteins der 100.000. Impfung durch das Impfzentrum dankte Landrätin Kirsten Fründt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren unermüdlichen Einsatz. »Das Impfzentrum ist an sieben Tage in der Woche, auch an Feiertagen, von 7 bis 22 Uhr in Betrieb und damit eine der Säulen für den Impf-Fortschritt und für die Bekämpfung der Corona-Pandemie«, betonte die Landrätin.

Wohl bis Ende August

Nach bisherigem Kenntnisstand solle das Impfzentrum mindestens bis Ende August in Betrieb bleiben. »Die endgültige Entscheidung hierüber wird das Land Hessen treffen«, berichtet die Landrätin.

Nach wie vor werden aktuell rund 1.000 Menschen pro Tag durch das Impfzentrum geimpft. Rund 2.000 Impfungen pro Tag seien problemlos möglich - limitierender Faktor sind die Impfstofflieferungen.

Mobile Teams vor Entscheidungen

Ebenfalls durch ein mobiles Impfteam des Impfzentrums wird die Impfung von mehr als 35 stationären Patientinnen und Patienten der Klinik Psychiatrie und Psychotherapie sowie der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Marburger Universitätsklinikums organisiert und durchgeführt. »Eine organisatorische Herausforderung, weil eine Vielzahl von Fragen vorher geklärt werden musste«, berichtet Dr. Birgit Wollenberg, Leiterin des Gesundheitsamts.

Sowohl die Auswahl der richtigen Impfstoffe vor dem Hintergrund der Dauer des stationären Aufenthalts als auch die Aufklärung der gesetzlichen Betreuer, die einen Teil der betroffenen Patientinnen und Patienten betreuen, und das Einholen entsprechender Einverständniserklärungen erforderten teilweise einen hohen Aufwand.

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