29. Mai 2022, 13:00 Uhr

Gießen

Sicherheitsabstand zu Radverkehr im Visier

Die Ordnungspolizei der Stadt Gießen hat an einem Aktionstag erstmals kontrolliert, ob Kfz-Fahrer und -Fahrerinnen den Überholabstand zu Radfahrern einhalten.
29. Mai 2022, 13:00 Uhr
Bei Überholmanövern ist innerorts ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen Auto und Rad einzuhalten. Foto: Häuser

Der Aktionstag war bewusst in den Stadtradeln-Zeitraum gelegt worden und auf den Tag, für den die Initiative »Schulen aufs Rad« ihre Radtouren zu teilnehmenden Schulen im Landkreis und in der Stadt geplant hatte. In dieser Zeit sind nicht nur mehr Radelnde unterwegs, sondern insbesondere auch mehr Kinder und Jugendliche, auf die besonders Rücksicht genommen werden soll.

Kfz-Verkehr schlängelt sich häufig durch

Sehr oft schlängelt sich der Kfz-Verkehr zwischen Radverkehr und Gegenverkehr hindurch. Die Abstände sind dann außer bei extrem breiten Fahrbahnen viel zu knapp. Selbst wenn die Radfahrenden dabei nicht direkt angefahren werden, kann dies bei den Geschwindigkeitsdifferenzen zwischen Kfz- und Radverkehr dazu führen, dass die Radelnden sich so erschrecken, dass ein Sturz die Folge ist. Je größer das überholende Fahrzeug und je schneller es überholt, desto eher können Luftverwirbelungen zudem den Fahrradlenker verreißen. Deshalb hat der Gesetzgeber inzwischen in der Straßenverkehrsordnung festgelegt, dass beim Überholen innerorts mindestens 1,5 Meter Abstand zu Radfahrenden einzuhalten sind. Außerorts sind sogar mindestens zwei Meter vorgeschrieben. Dieser Überholabstand gilt selbst dann, wenn Radverkehrsanlagen markiert sind.

Legale Passage schwierig

»Wie breit 1,5 Meter, und zwar zwischen Spiegel und Lenker tatsächlich sind, ist vielen gar nicht bewusst«, führt Verkehrsdezernent Alexander Wright aus. Am Beispiel Ludwigstraße, in der kontrolliert wurde, heißt das konkret: Da bei der Begegnung mit Schwerverkehr der Schutzstreifen mitgenutzt werden muss - natürlich ohne Gefährdung des Radverkehrs -, ist in diesem Fall legal kein Überholen möglich. Selbst bei einer Begegnung zwischen Pkw und Pkw wäre ein Überholen nur erlaubt, wenn der Gegenverkehr knapp am Bordstein fährt und zwischen den Außenspiegeln keine DIN-A4-Seite Platz wäre.

Verallgemeinert lasse sich nach Ansicht der Stadt Gießen sagen, dass selbst Pkw beim regelkonformen Überholen in der Stadt schon mit über der Hälfte ihres Fahrzeugs die zweite Fahrspur mitnutzen müssten oder die Fahrspur des Gegenverkehrs. Das bedeute im Umkehrschluss, dass Autofahrerinnen und Autofahrer viel mehr Geduld mitbringen müssten, bis sie auf vielbefahrenen Straßen mit Radverkehr überholen könnten. Meist würden die überholten Radfahrenden dann bei der nächsten signalisierten Kreuzung ohnehin wieder auf dem Vorbeifahrstreifen nach vorne rollen, um sich sicher im Blickfeld vor der Kfz-Schlange aufstellen zu können. Deshalb kommt die Stadt zu folgendem Resumee: »Nur wenn Radverkehrsanlagen nicht nur laut Regelwerk sicher sind, sondern sich Radfahrende dort auch sicher fühlen, werden mehr Menschen aufs Rad umsteigen. Neben attraktiver Infrastruktur sind deshalb auch Öffentlichkeitsarbeit und Kontrollen wichtig, um das Verkehrsklima zu verbessern. Hier setzt die aktuell laufende Kampagne an.«

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