12. September 2018, 11:00 Uhr

Marburg

Kooperation zwischen Landkreis und Schulamt

Ab dem Schuljahr 2018/2019 wird die sozialpädagogische Kompetenz an den Schulen des Kreises gestärkt. Zunächst für Grundschulen, danach auch die weiterführenden Schulen.
12. September 2018, 11:00 Uhr
Arno Bernhardt (Leiter des Staatlichen Schulamts) und Landrätin Kirsten Fründt unterschreiben die Kooperationsvereinbarung. Siegfried Heppner und Uwe Pöppler (r.) vom Fachbereich Familie, Jugend und Soziales waren ebenfalls anwesend. Foto: Landkreis

Zusätzlich zu den Angeboten der Schulsozialarbeit des Landkreises Marburg-Biedenkopf – als Träger der öffentlichen Jugendhilfe – soll durch den Erlass des Hessischen Kultusministeriums zur »Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte« (UBUS) der Bildungs- und Erziehungsauftrag an Schulen gestärkt werden.

Einstellung von Fachkräften möglich

Dies ermöglicht den Schulen die Einstellung sozialpädagogischer Fachkräfte. Ziel ist die unterrichtsbegleitende Unterstützung als Hilfe für Schüler, Lehrkräfte und Jahrgangsteams. »Mit der Kooperationsvereinbarung soll nochmals verbindlich festgelegt werden, dass Jugendhilfe und Schule durch ein abgestimmtes Angebot von Bildung, Erziehung und Betreuung zum Wohle der Kinder und Jugendlichen beitragen wollen«, erklärt Landrätin Kirsten Fründt.

Der Landkreis finanziert an 35 Schulen Angebote der Schulsozialarbeit. Sozialpädagogische Fachkräfte auf der Grundlage des UBUS-Erlasses werden nochmals an 40 Schulen beschäftigt.

Für Arno Bernhardt, Leiter des Staatlichen Schulamts, ist dies auch eine wesentliche Aussage des Erlasses: »Die UBUS des Landes soll nicht die soziale Arbeit der Jugendhilfe ersetzen, sondern ergänzen. Schüler können noch besser in ihrer Entwicklung sowie der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen gefördert werden«.

Steuerung durch den Landkreis

Die Steuerung der Angebote der Schulsozialarbeit liegt weiterhin beim Fachbereich Familie, Jugend und Soziales des Landkreises Marburg-Biedenkopf. Die Dienst- und Fachaufsicht wird durch die vom Kreis beauftragten Träger zur Durchführung der Schulsozialarbeit wahrgenommen.

Der Einsatz der Fachkräfte nach dem UBUS-Erlass wird konzeptionell im jeweiligen Schulprogramm verankert und fachlich von der Schulleitung verantwortet und gesteuert.

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf und das Staatliche Schulamt streben gemeinsame Maßnahmen zur Begleitung und Unterstützung der sozialpädagogischen Fachkräfte sowie Schulsozialarbeiter an. Mit gemeinsamen Qualitätsdialogen wurde auch eine Weiterentwicklung der Angebote vereinbart.

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