15. Mai 2025, 18:23 Uhr

Mängel bei über 20 Lkw

15. Mai 2025, 18:23 Uhr
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Am Mittwoch, 14. Mai, überprüften Beamte des Regionalen Verkehrsdienstes (RVD) Gießen an einer Kontrollstelle in der Licher Straße den gewerblichen Güterkraftverkehr. Unterstützung erhielten sie dabei von Beamten des RVD Wetterau sowie eines Mitarbeiters des Ordnungsamtes Gießen (»Serviceteam Gefahrgut«). Die Einsatzkräfte kontrollierten laut einer Mitteilung insgesamt 26 Lkw und einen Pkw. Von diesen 27 Fahrzeugen wurden 22 bemängelt, nur fünf befanden sich in einem ordnungsgemäßen Zustand. Neun Fahrzeugen musste die Weiterfahrt untersagt werden, da die Ladungssicherung nicht den Vorschriften entsprach.

Dabei fiel ein Sattelzug, bestehend aus einer tschechischen Zugmaschine und einem belgischen Auflieger, der mit Gefahrgut beladen war, besonders auf. Hier wurden 22 sogenannte IBC (Transportbehälter »Intermediate Bulk Container«) mit circa 23,5 Tonnen flüssigen, umweltgefährdenden Stoffen (Epoxitharz) transportiert. Diese IBC wurden komplett ungesichert auf der Ladefläche des Aufliegers befördert.

Bußgeldanzeigen

Der Fahrer verfügte zudem über keine schriftlichen Weisungen. Die Ausrüstungsgegenstände, die für solch einen Transport mitzuführen sind, waren nicht auffindbar beziehungsweise mangelhaft. Das Fahrzeug musste zu einer nahegelegenen Firma zwecks Sicherung der Ladung begleitet werden. Den Fahrer, den Halter sowie den Verlader erwarten Bußgeldanzeigen im mittleren dreistelligen Bereich.

Darüber hinaus wurden einige Verstöße im Zusammenhang mit den Sozialvorschriften im Straßenverkehr festgestellt. Unter anderem monierten die Beamten hier Lenkzeitüberschreitung, Fahrten ohne Fahrerkarten, fehlerhafte Bedienungen des Kontrollgerätes, keine durchgeführten Datendownloads und Verstöße im Zusammenhang mit der Kabotageverordnung. Bei drei Lkw wurde keine Unternehmenssperre gesetzt, so dass hier Sicherheitsleistungen gegen die ausländischen Fahrzeughalter erhoben wurden.

Ein Autotransporter war zudem zu hoch beladen und der dazugehörige Fahrer führte das Fahrzeug barfuß. Statt der vorgeschriebenen vier Meter hatte der Transport eine Höhe von 4,20 Meter. Nachdem der Fahrzeugführer sich Socken und festes Schuhwerk angezogen und die geladenen Fahrzeuge neu positioniert hatte, konnte er die Fahrt fortsetzen.

Weitere Kontrollen werden folgen.



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