Es tut sich was auf dem Gelände des Hotels Brunnenhof in Bad Nauheim. Dort, in der Ludwigstraße 13, liegen insgesamt drei Häuser. Ein Investor plant, die historische »Villa Hupfeld« und ein dahinter liegendes neueres Gebäude abzureißen. Der Bauherr, der namentlich noch ungenannt bleiben will, hat die ganze Liegenschaft gekauft. Lediglich das Hotel im hinteren Teil des Grundstücks soll stehenbleiben, den Beherbergungs-Betrieb will der Investor allerdings aufgeben. Die vorderen beiden Gebäude will er durch einen Neubau ersetzen und - das Hotelgebäude eingeschlossen - insgesamt 30 Wohnungen errichten.
Hotel Brunnenhof: Infos im Bauausschuss
Über die anstehenden Veränderungen informierten Bürgermeister Klaus Kreß (parteilos) und der städtische Fachbereichsleiter Heiko Heinzel jüngst im Bauausschuss. Ort war das Rathaus.
Eine alte steinerne Mauer grenzt das Grundstück zum Bürgersteig ab. Hoch ist die Hecke, welche die Wohnung in der ersten Etage vor Blicken schützt.
Die Rollläden sind herabgelassen, der weiße Baldachin mit der Aufschrift »Hotel Brunnenhof« ist abends noch beleuchtet. Ein Schild weist darauf hin, dass eine seit langem ansässige Praxis für Thai-Massage jetzt eine andere Adresse hat. Acht Briefkästen, die meisten ohne Namensschild, ein Teil ist zugeklebt, hängen am Eingang zum Wohngebäude. Auf dem Parkplatz des Hotels mit seinen zehn Stellplätzen stehen Autos mit auswärtigen Kennzeichen. Es sind Gäste im Haus. Momentan läuft laut Fachbereichsleiter Heinzel noch kein Bauantrag, aber eine Bauvoranfrage bei den Behörden. Auf der Villa Hupfeld liegt laut Heinzel kein Ensemble- oder Denkmalschutz, womit der neue Eigentümer mit dieser Fläche planen könne.
Der Denkmalschutz sei gleichwohl einbezogen, was die Gestaltung der Fassade und der Balkone angeht.
Hotel Brunnenhof: Neue Bebauung fügt sich offenbar ein
Wie es laut Heinzel aussieht, tendieren Wetteraukreis und Stadt dahin, das Vorhaben im Rahmen des Paragraphen 34 Baugesetzbuch zu genehmigen (Info). Dies, da sich das neue Haus, das der Investor errichten will, optisch gut in die Straße einpasse. Derzeit sind auf dem Gelände laut Heinzel neun Wohnungen, zwei Praxen, 28 Hotelzimmer und ein gastronomischer Betrieb angesiedelt, der zum Hotel gehört. Die Neuordnung der Flächen, die der Investor plant, will er in Abschnitten vollziehen. Zunächst möchte er sich mit dem Vorderhaus und dem roten Mittelbau befassen, der an die Brandmauer der Liegenschaft Lessingstraße 1 grenzt.
Der kleine Pavillon, der neben der Villa Hupfeld am Bürgersteig liegt, gehört ebenfalls zu dem Gelände. Dort erinnert noch ein Schild an einen Schuhmacher und einen Schlüsseldienst; es waren aber auch viele andere Nutzungen dort angesiedelt: Kiosk, Tierbedarfshandel, Motorroller und Automaten mit Süßigkeiten beispielsweise.
Stellplätze sind noch offenes Thema
Der Stellplatznachweis ist laut Heinzel noch ein offenes Thema. Der Investor bekomme aber für 30 Wohnungen circa 30 Stellplätze hin - daran müsse gearbeitet werden.
Die Villa Hupfeld wurde im 19. Jahrhundert errichtet. Erstmals erwähnt das Anwesen in dieser Zeitung, als im Anzeigenteil 1908 ein Bote für eine Weinhandlung und ein Pensionshaus gesucht wird. 1916 möchte eine Frau Schmitz ein »Pianino« (Klavier) für die Villa Hupfeld erwerben.
An Stelle des heutigen Hotels Brunnenhof stand früher das kleine Schlösschen Belvedere. Das war ein Jugendstilgebäude, das ein Brand zerstörte. Lediglich ein Fenster aus der damaligen Zeit soll damals gerettet worden sein. Die vorn liegende Villa Hupfeld wurde vor Jahren vom Gästehaus zum Gebäude mit großen Wohnungen umgebaut. Der mittlere rote Bau, der außer der Thai-Massage Heimat für ein Kosmetikinstitut und eine Heilpraktiker-Praxis bot, war früher Bar/ Tanzlokal und wurde nach dem Krieg zur Spielbank.
So geht ein Stück Bad Nauheimer Historie anscheinend zu Ende, und neue Geschichte wird geschrieben.
Einfügungsgebot
Das Areal der Villa Hupfeld und des Hotels Brunnenhof in der Bad Nauheimer Ludwigstraße 13 a/b/c soll im Rahmen des Paragraphen 34 des Baugesetzbuchs geregelt werden. Dessen Vorschriften beinhalten ein sogenanntes Einfügungsgebot.
Das besagt, dass ein Bauvorhaben - sofern es in einem Gebiet ohne bestehenden Bebauungsplan liegt - genehmigt werden kann, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt