Während die Eltern entlastet werden, wird die Kinderbetreuung in Kitas für die meisten Kommunen teurer. Ab 1. August will das Land Hessen den Kommunen 136 Euro pro Kind und Monat für die Kita-Betreuung zahlen. Viele Städte und Gemeinden sehen sich auf der Verliererseite, da der Erstattungsbetrag des Landes unter den kalkulierten Elternbeiträgen liegt; Minusbeträge im fünfstelligen Bereich werden erwartet. Wie sich dies auf den Friedberger Haushalt auswirkt, bleibt abzuwarten.
Insgesamt schlägt die Verwaltung sieben Änderungen in der Gebührensatzung für die Kitas vor. Die Öffnungszeiten werden von bisher 7.30 bis 16.30 Uhr auf 7 bis 17 Uhr ausgeweitet; die Eltern können weiter zwischen verschiedenen Betreuungszeiten wählen. Die Betreuungszeit für Kinder ab dem dritten Lebensjahr ist von 7 bis 13 Uhr (sechs Stunden) beitragsfrei. Packt man zwei Stunden drauf (bis 15 Uhr), kommen 45,20 Euro hinzu. Bei vier zusätzlichen Stunden (bis 17 Uhr) sind es 90,40 Euro. Zum Vergleich: Bislang zahlten Eltern mit einem Einkommen unter 2000 Euro 74 Euro für den Ganztagsplatz, in der Höchststufe (ab 4000 Euro Einkommen) waren es 196 Euro.
Eine Änderung, die für Gesprächsstoff in den politischen Gremien sorgen wird, ist die geplante Abschaffung der einkommensabhängigen Kita-Gebühren. Die Erhebung der Daten ist sehr arbeitsaufwändig, zumal die Stadt gewährleisten muss, dass die Eltern aller Kita-Kinder in der Stadt ihre Einkommen offen legen – also auch jene, deren Kinder kirchliche oder private Kitas besuchen.
Hoher Kostenaufwand
Durch die sechsstündige Beitragsfreiheit fällt diese Arbeit weg, der Kostenaufwand für die Errechnung der Krippen- und Hortkinder ist laut Verwaltung aber höher. Deshalb wird auch hier die Abschaffung der einkommensabhängigen Beitragsstaffelung vorgeschlagen. Die Kleinkinderbetreuung (Ü3) soll nun einheitlich 280 Euro (7 bis 15 Uhr) bzw. 350 Euro (7 bis 17 Uhr) kosten. Bislang kostete die Ü 3-Ganztagsbetreuung zwischen 140 und 372 Euro. Einige Eltern werden also mehr zahlen müssen. Das gilt auch für die Ganztagsbetreuung der Hortkinder. Hierfür sind einheitlich 180 Euro zu zahlen, vorher waren es zwischen 74 und 196 Euro.
Seit fünf Jahren nicht erhöht
Drei weitere Änderungen sind geplant: Das Verpflegungsgeld wird nur noch bei »höherer Gewalt« (etwa ein Streik) zurückerstattet. Bislang war dies nach sechs aufeinanderfolgenden Fehltagen möglich. Der Verwaltungsaufwand für die Berechnungen sei »unverhältnismäßig hoch«, schreibt das Rathaus. Gängige Praxis ist bislang schon, dass für Ausflüge oder Theaterbesuche zusätzliches Geld bei den Eltern eingesammelt wird. Dies wird nun in der Satzung festgeschrieben.
Hohe Kosten und Personalrochaden verursacht die Notdienstbetreuung in den Sommerferien. Hier will die Stadtverwaltung eine wöchentlichen Kostenbeitrag einführen und so eine höhere Verbindlichkeit erreichen. Bisher war es so, dass es viele Anmeldungen gab, nicht wenige dieser Kinder dann aber nicht erschien.
Stadtrat Markus Fenske (Grüne), im Magistrat für die Kindertagessstätten verantwortlich, weist gegenüber der WZ daraufhin, dass die Kita-Gebühren in Friedberg seit fünf Jahren nicht mehr erhöht wurden. »Das wurde nur diskutiert, aber nicht umgesetzt.« Die Teuerungen seien vertretbar, dank der Förderung durch das Land zahlten viele Eltern künftig weniger. »Und im Vergleich mit Nachbarkommunen sind die Gebühren immer noch moderat. « Fenske weist aber auch darauf hin, dass einkommensschwache Eltern einen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kita-Gebühren haben. Infos dazu gebe es auf der Internetseite des Wetteraukreises.
Fenske erwartet, dass es Diskussionen über die Abschaffung der Einkommensstufen geben wird. »Man muss das im Verhältnis zum Aufwand sehen.« Und der sei, wie die Verwaltung dargelegt habe, immens hoch.