22. Oktober 2022, 13:00 Uhr

Hungen

Von der Beheizung bis zur Beleuchtung

Gemeinsame Schritte zur Bekämpfung eines drohenden Gasmangels festlegen - darum ging es in der Bürgermeister-Dienstversammlung des Landkreises in der Hungener Schäferstadt-Halle.
22. Oktober 2022, 13:00 Uhr
Nach der Bürgermeister-Dienstversammlung in der Schäferstadt-Halle in Hungen: die Landkreisspitze und die Vertreter der 18 Kreiskommunen. Foto: Landkreis

Der Landkreis Gießen hatte die Initiative ergriffen, um zusammen mit den Städten und Gemeinden über mögliche Maßnahmen zur Einsparung von Energie im bevorstehenden Winter zu beraten.

Einheitliches Vorgehen besonders wichtig

»Nicht zuletzt die Erfahrungen der vergangenen Jahre haben uns gezeigt, dass ein einheitliches Vorgehen besonders in Krisenzeiten sehr wichtig ist«, erklärte Landrätin Anita Schneider. »Gemeinsam mit den Kreiskommunen können wir auf diese Weise für unsere Arbeit hilfreiche Synergie und Effizienz sowie für die Bürger die nötige Transparenz und Nachvollziehbarkeit schaffen.« Zudem habe man als öffentlicher Dienst eine Vorbildfunktion, was die Reduzierung des Energiebedarfs angehe.

Auch Heuchelheims Bürgermeister Lars Burkhard Steinz, Sprecher der Bürgermeister-Dienstversammlung des Landkreises, zeigte sich zufrieden mit den beschlossenen Maßnahmen: »Ich freue mich, dass wir hier als kommunale Familie die Herausforderung zusammen angegangen sind. Indem wir uns auf ein Maßnahmen-Paket geeinigt haben, können wir nun einem drohenden Gasmangel geschlossen entgegenwirken.«

Sowohl die Kreisverwaltung Gießen als auch die Verwaltungen der Städte und Gemeinden schließen zwischen dem 24. Dezember 2022 und dem 1. Januar 2023 ihre Verwaltungsgebäude. Die Beheizung der Gebäude kann dadurch auf einen Frostschutz gesenkt werden. Alle Dienstleistungen, die auch in diesem Zeitraum zwingend notwendig sind, erfolgen auf konzentrierten Flächen, damit nur ein unbedingt erforderliches Mindestmaß an Räumen beheizt werden muss.

Die Heizperiode der Verwaltungsgebäude im Allgemeinen verkürzt sich auf die Zeit zwischen dem 15. Oktober 2022 und dem 31. März 2023, sofern die Witterungsverhältnisse dies zulassen.

Straßenbeleuchtung nachts ausgeschaltet

Die Straßenbeleuchtung in den Städten und Gemeinden des Landkreises Gießen wird zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens abgeschaltet. Lediglich Pflichtbeleuchtungen, wie zum Beispiel an Fußgängerüberwegen, brennen weiterhin die ganze Nacht. Die Außenbeleuchtung von Gebäuden erlischt zwischen 22 und 6 Uhr. Kirchen und Denkmäler werden in diesem Winter nicht angestrahlt. Darüber hinaus reduzieren die Kreiskommunen ihre Weihnachtsbeleuchtung.

In den Turn- und Sporthallen der Städte und Gemeinden des Landkreises Gießen wird die Mindest-Raumtemperatur entsprechend den Empfehlungen des hessischen Städtetags sowie des deutschen olympischen Sportbunds um zwei Grad von 17 auf 15 Grad gesenkt. Da die Regulierung des Warmwassers in den Duschen der Turn- und Sporthallen von den technischen Gegebenheiten vor Ort abhängt, prüfen die Städte und Gemeinden individuell eine mögliche Reduzierung der Wassertemperatur. Kreiskommunen, in deren Trägerschaft Hallenbäder fallen, senken die dortige Wassertemperatur auf 26 Grad.

Der Landkreis Gießen und die Kommunen empfehlen grundsätzlich den vermehrten Einsatz von mobilem Arbeiten unter der Annahme, dass die Wohnfläche der Mitarbeitenden im Allgemeinen beheizt ist und kein zusätzliches Büro geheizt werden muss.

Auch wird die Außerbetriebnahme von nicht zwingend benötigten Elektrogeräten sowohl in den Verwaltungen als auch in den Turn- und Sporthallen empfohlen. Einen hohen Energieverbrauch weisen zum Beispiel alte Kühlschränke auf, die in manchen Gebäuden mehrfach vorhanden sind, sodass einzelne Geräte vom Netz genommen oder gegen effizientere Geräte ausgetauscht werden können.

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