„Arbeitsintensive Jahre mit insgesamt zwei Beteiligungsrunden liegen hinter uns allen“, hatte der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich in seiner Ansprache im Kulturviertel Hahnekiez in Schlitz gesagt. Der Regionalplan Mittelhessen stelle wichtige Weichen für die Region – und das für mindestens zehn Jahre. „Er regelt das Verhältnis der unterschiedlichen Nutzungsansprüche verschiedener Akteure. Das ist in einer Industrieregion mit traditionsreichen Hochschulen und einem leistungsstarken Handwerk und gleichzeitig vielfältigen Kultur-, Sport- und Freizeitangeboten sowie zahlreichen Natur- und Erholungsräumen nicht immer einfach.“ Anschließend stimmte die Regionalversammlung für den Regionalplan, mit sechs Gegenstimmen der Grünen-Fraktion.
Weichen für die nächsten zehn Jahre
Ullrich erinnerte an die zahlreichen Sitzungen und lobte die „sehr vertrauensvolle Zusammenarbeit“ zwischen Regionalversammlung und den Mitarbeitern der Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium. Nicht immer seien alle einer Meinung gewesen, es wurden kritische Nachfragen gestellt und Änderungsvorschläge eingebracht.
Entstanden sei ein aus seiner Sicht gutes Planwerk. Es regelt, wo Wohn-, Industrie- und Gewerbegebiete entstehen dürfen, wo der Hochwasserschutz Vorrang hat, welche Flächen für den Abbau von Rohstoffen zur Verfügung stehen und vieles, vieles mehr. Der Regionalplan ist als Angebotsplanung für die Kommunen zu verstehen – denn sie setzen vor Ort konkrete Planungen und Regelungen um.
Ullrich geht in Ruhestand
Der Regierungspräsident ließ es sich nicht nehmen, zum Ende seiner Amtszeit noch ein paar persönliche Worte an das Gremium zu richten. „Ich habe die Regionalversammlung elf Jahre als Regierungspräsident begleitet. Ich freue mich, dass der neue Plan zum Ende meiner Amtszeit beschlossen wird und danke Ihnen für die gute Zusammenarbeit“, betonte Dr. Christoph Ullrich, der Ende Oktober in den Ruhestand geht.
Viel Arbeit
Dem Beschluss in der Regionalversammlung ging ein mehrjähriger Prozess voraus. So war die Offenlegung des Entwurfs vor fünf Jahren beschlossen worden. Anfang 2022 wurden die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange das erste Mal beteiligt. Im Zuge der ersten Offenlage gingen rund 7.600 Anträge ein, die meisten zu den Bereichen Siedlungsflächen (ca. 2.220), Schienennetz (ca. 310), Industrie- und Gewerbeflächen (ca. 1.425), zur strategischen Umweltprüfung mit Gesamtabwägung (ca. 220) und zum Kapitel Landwirtschaft (ca. 260). Nach der ersten Offenlage wurde der Entwurf überarbeitet. Dabei wurden unter anderem 17 Flächen als Vorranggebiete „Siedlung Planung“ aufgenommen und 23 gestrichen. Bei den Vorranggebieten „Industrie und Gewerbe Planung“ wurden 22 Flächen gestrichen, dafür 19 aufgenommen. Die Änderungen machten eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit notwendig. Die fand 2025 statt und hatte hauptsächlich redaktionelle Änderungen zur Folge.
Nach dem Beschluss der Regionalversammlung wird der Regionalplan im Oktober der obersten Landesplanungsbehörde – dem hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum – vorgelegt. Nach einer Prüfung wird der Plan an die Landesregierung zur Genehmigung weitergeleitet. Das Gesetz sieht dafür einen Zeitraum von maximal sechs Monaten vor. Schließlich macht die obere Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium Gießen die Genehmigung im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt. Damit wird der Regionalplan wirksam. Er gilt mindestens für die nächsten zehn Jahre.
Neuaufstellung des Energieplans
Neben dem Regionalplan hat die Regionalversammlung Mittelhessen auch die Änderung beziehungsweise Neuaufstellung des Teilregionalplans Energie Mittelhessen beschlossen. Die Landesplanungsbehörde beim Regierungspräsidium wurde damit beauftragt, Flächen zur Nutzung der Windenergie festzulegen.