10. August 2026, 13:00 Uhr

Cölbe

Landkreis untersagt Wasserentnahme

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf untersagt mit einer Allgemeinverfügung bis auf Weiteres die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen.
10. August 2026, 13:00 Uhr
Die Pegel der heimischen Flüsse sind niedrig und die Flussbetten liegen teils blank. Das Wasser schafft es hier an der Lahn bei Cölbe gerade noch über das Wehr. Foto: Reichel

Wegen der anhaltenden Trockenheit und der seit Wochen nur sehr geringen Niederschläge sind die Wasserstände sehr niedrig. „Die anhaltend niedrigen Pegel machen es erforderlich, die Entnahme von Wasser aus Gewässern zeitweise einzuschränken. Gewässer bieten Lebensraum für Tiere und Pflanzen und sind eine wichtige Lebensgrundlage. Sinkt der Wasserstand zu stark, verschlechtern sich ihre Lebensbedingungen erheblich. Jede Wasserentnahme kann in dieser Situation dazu beitragen, dass sich die Lage weiter verschärft“, berichtet der erste Kreisbeigeordnete Peter Neidel. Die Maßnahme diene dem Schutz der Gewässer und sei zeitlich auf die Dauer der Niedrigwasser-Lage begrenzt. „Sobald sich die Wasserstände erholen, werden die Einschränkungen wieder aufgehoben“, so Neidel.

Bußgeld bis zu 100.000 Euro möglich

Die Regelung durch die Allgemeinverfügung gilt auch für die Wasserentnahme durch Eigentümer von Grundstücken, die an oberirdische Gewässer angrenzen. Auch Personen, die für die Nutzung dieser Grundstücke berechtigt sind (Anlieger), sind von dieser Regelung betroffen. Die Nichtbeachtung der Untersagungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 100.000 Euro geahndet werden.

Die Entnahme von Kleinstmengen in Trinkgefäßen oder Ähnlichem für den unmittelbaren Eigenbedarf ist vom Verbot ausgenommen. Das Verbot gilt nicht für Personen, die eine ausdrückliche Erlaubnis der unteren Wasserbehörde des Kreises oder der oberen Wasserbehörde des Regierungspräsidiums zur Wasserentnahme besitzen.

Eine dauerhafte Änderung der niedrigen Wasserstände ist derzeit nicht absehbar und macht daher das Entnahmeverbot durch eine Allgemeinverfügung notwendig. Die bisherigen Niederschlagsmengen liegen weit unter dem Durchschnitt. Es besteht Gefahr, dass der Naturhaushalt nachhaltig gestört wird.

Grundlage der Allgemeinverfügung ist das Wasserhaushaltsgesetz. Die Allgemeinverfügung ist beim Landkreis unter www.marburg-biedenkopf.de/bekanntmachungen abrufbar und seit 5. August in Kraft.

0
Kommentare | Kommentieren