Der Haushalt bildet die Einnahmen und Ausgaben des Landkreises ab und ist die Handlungsgrundlage für alle Aufgaben und Vorhaben im laufenden Jahr. Der Kreistag hatte den Haushalt bereits am 15. Dezember vorigen Jahres beschlossen.
Wichtige Investitionen für die Infrastruktur
„Mit der Genehmigung des Haushaltes sind nun wichtige Investitionen für die Infrastruktur und andere Bereiche möglich“, erklärt hauptamtlicher Kreisbeigeordneter und Kämmerer Frank Ide.
Allein 27,5 Millionen Euro sind vorgesehen für Investitionen in Schulen, Digitalisierung an Schulen und Schulsporthallen. „Zugleich bleibt die finanzielle Situation des Landkreises äußerst angespannt und es ist dringend erforderlich, Wege zur Haushaltskonsolidierung zu gehen. Ursache für diese Schieflage ist in erster Linie die unzureichende Finanzierung der Kreise und Kommunen durch Land und Bund bei einer gleichzeitig steigenden Zahl gesetzlich übertragener Aufgaben“, erklärte Ide. In dieser Situation stehe der Landkreis Gießen in Hessen nicht allein da.
Defizit von 26,5 Millionen Euro
Der Kreishaushalt für das laufende Jahr hat ein Volumen von rund 550 Volumen Euro. Im Ergebnishaushalt, der die Finanzierung der laufenden Aufgaben umfasst, fehlen trotz Einsparungen in vielen Bereichen rund 13 Millionen Euro. Der Finanzhaushalt, der die Investitionen umfasst, schließt mit einem Defizit von 26,5 Millionen Euro.
Stellen müssen abgebaut werden
Mit Blick auf die anhaltend angespannte Finanzsituation des Landkreises gibt die Aufsichtsbehörde dem Landkreis die Prüfung aller Ausgaben und konsequente Ausschöpfung von Sparmöglichkeiten auf. Konkret betrifft dies eine Reduzierung der Personalkosten, die bis Ende Oktober in einem Abbaukonzept darzustellen ist. Bereits jetzt gilt für die Kreisverwaltung eine sechsmonatige Stellenbesetzungssperre ab dem Zeitpunkt des Freiwerdens einer Stelle.
Eine Begrenzung der sogenannten freiwilligen Leistungen des Landkreises – darunter fallen zum Beispiel Zuwendungen an Vereine oder soziale Einrichtungen – nimmt die Aufsichtsbehörde nicht vor, empfiehlt aber, keine neuen vertraglichen Bindungen einzugehen. Gleichzeitig genehmigt sie das vorliegende Haushaltssicherungskonzept, das für die Zukunft fortgeschrieben werden muss. Darin werden die Möglichkeiten zu Kosteneinsparungen und Ertragssteigerungen festgeschrieben. Der Haushaltsplan und die Haushaltsgenehmigung sind öffentlich und nachzulesen unter www.lkgi.de/finanzen-kasse-und-revision.