30. November 2025, 13:00 Uhr

Marburg

Kreis hilft Kommunen bei den Bürgerbussen

Der Landkreis Marburg-Biedenkopf unterstützt die Kommunen bei ihren Bürgerbus-Angeboten.
30. November 2025, 13:00 Uhr
Erster Kreisbeigeordnete Peter Neidel (hintere Reihe, 6.v.l.) überreichte im Landratsamt Förderbescheide für die Arbeit der Bürgerbusvereine an deren Vertreter. Foto: Landkreis Marburg-Biedenkopf

Neben Beratung und Austausch bietet der Kreis mit seinem Fachbereich Mobilität und Verkehrsinfrastruktur auch eine jährliche finanzielle Förderung: Zwölf Bürgerbusvereine aus verschiedenen Kommunen haben vom ersten Kreisbeigeordneten Peter Neidel beim jüngsten Bürgerbustreffen einen Förderbescheid in Höhe von jeweils 1.000 Euro erhalten. Schwerpunkt des diesjährigen Treffens war das Thema Versicherungsschutz.

Ergänzung für den ÖPNV

Zu Gast waren rund 30 Ehrenamtliche aus den Bürgerbusvereinen. „Ohne die Bürgerbusvereine wäre der öffentliche Nahverkehr in vielen Orten deutlich ärmer. Die Engagierten in den Vereinen sorgen mit großem Einsatz dafür, dass Menschen mobil bleiben und am gesellschaftlichen Leben teilhaben können“, betonte Neidel. Deshalb sei das jährliche Treffen als Austauschplattform sinnvoll, um über aktuelle Entwicklungen, Herausforderungen und Bedarfe zu sprechen.

Zwar sind für die Bürgerbusse originär die Kreis-Kommunen, also Städte und Gemeinden, zuständig – eine enge Abstimmung mit dem Kreis als sogenannter ÖPNV-Träger ist aber wichtig und notwendig. Denn als Träger für den öffentlichen Personennahverkehr beauftragt der Landkreis selbst Busfahrangebote wie Schnellbuslinien und Schulfahrten.

Bürgerbusse sollen bestehende Verkehrsangebote allerdings nicht ersetzen, sondern gezielt ergänzen und dort Bedarfe abdecken, wo sie den öffentlichen Personennahverkehr sinnvoll ergänzen und seine Angebote erweitern. „Ein kreisweit gutes ÖPNV-Netz ist uns wichtig“, so Neidel.

Fehlende Fahrer, die Gewinnung neuer Ehrenamtlicher für die Bürgerbusvereine, aber auch neue Ideen zu Fahrangeboten – das sind Themen und Herausforderungen, die viele Engagierte derzeit beschäftigen. Die Teilnehmenden sprachen zudem über die Fahrangebote, beispielsweise die Möglichkeit, auch Vereinen, Jugendgruppen oder Schulen die Busse mit Fahrpersonal zur Verfügung zu stellen – wo dies in den jeweiligen Kommunen möglich und sinnvoll ist.

Gleichzeitig haben sich die Teilnehmer aus Städten und Gemeinden, die noch kein Bürgerbus-Angebot haben, im Rahmen der Veranstaltungen mit Vertretern aus Kommunen, die schon ein solches Angebot besitzen, ausgetauscht.

Hinweise zum Versicherungsschutz

Nils Becker, Nahmobilitätskoordinator beim Kreis, ging zudem auf den Versicherungsschutz ein. Neben den Pflichtversicherungen wie eine Unfallversicherung für Ehrenamtliche, Haftpflicht- sowie Vereinshaftpflichtversicherungen können auch die optionale Rechtsschutzversicherung oder eine Umwelthaftpflichtversicherung sinnvoll sein. Über Letztere werden Umweltschäden, die nicht durch Verkehrsunfälle verursacht wurden, abgedeckt – also Verschmutzungen durch auslaufende Betriebsstoffe.

In der Regel versichern Städte, Gemeinden und Landkreise ihre ehrenamtlichen Helfer. Auch wenn die Stadt oder Gemeinde nicht selbst Trägerin des Projektes ist, kann diese Versicherung für die Fahrer abgeschlossen werden. Voraussetzung ist dann ein Beschluss vom Magistrat beziehungsweise Gemeindevorstand. Deshalb sei eine schriftliche Vereinbarung wichtig, so Becker.

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