Einen Förderbescheid in Höhe von 17.500 Euro zur Unterstützung der Umbauarbeiten hat Landrat Jens Womelsdorf an Bürgermeister Markus Herrmann überreicht. Ein Großteil des Geldes stammt aus Mitteln der Europäischen Union im Zuge der Regionalentwicklung.
Regelmäßige Angebote
Ziel ist ein flexibles Raumangebot für kleinere und größere Veranstaltungen, das zur Stärkung des Gemeinwesens, des Ehrenamtes und der gesellschaftlichen Teilhabe beiträgt. Sowohl regelmäßige Angebote als auch Einzelveranstaltungen zu verschiedenen Themen wie Gesundheit oder Kultur werden möglich sein. Die Veranstaltungsangebote können aus der Gemeinde selbst, aber auch von Einrichtungen aus der Region kommen.
„Für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein gutes Miteinander sind Begegnungsräume unverzichtbar. Die Gemeinde Weimar zeigt mit ihrem Vorhaben auch, wie bestehende Gebäude sinnvoll neu genutzt werden können“, betont Landrat Womelsdorf.
Das zentral gelegene Gebäude ist zwar grundsätzlich in gutem Zustand, allerdings waren Renovierungsarbeiten nötig. Darunter Arbeiten am Bodenbelag, der Einbau einer barrierefreien Toilette und die Ausstattung mit Veranstaltungstechnik. Hierfür nutzt die Gemeinde das Fördergeld. Die Gesamtkosten für die Arbeiten belaufen sich auf 34.700 Euro.
„Ich freue mich, dass mit den Fördergeldern über die Leader-Region Marburger Land die Umsetzung des Projektes Familienzentrum unterstützt wird. Die Etablierung eines Familienzentrums liegt der Gemeinde Weimar sehr am Herzen“, sagt Bürgermeister Herrmann.
Kreis als Fach-
und Förderbehörde
Ein Großteil des Fördergeldes, nämlich 80 Prozent, sind Mittel der Europäischen Union, der Rest sind Gelder des Landes Hessen. Bei der Förderung von Projekten zur Regionalentwicklung mit Bundes-, Landes- und EU-Geldern prüft und bearbeitet der Landkreis als Fach- und Förderbehörde die Förderanträge sowie Auszahlungs- und Verwendungsnachweise.
Ebenso berät und unterstützt der Landkreis gemeinsam mit dem Regionalmanagement der jeweiligen Leader-Region, hier die Region Marburger Land, die Antragsteller in Verfahrensfragen. Also in diesem Fall die Gemeinde Weimar.