Dieser Baustopp ist jetzt vom Regierungspräsidium Gießen aufgehoben worden. Der Altlastenverdacht hat sich nicht bestätigt. Es besteht somit keine Gefährdung für den Boden, das Grundwasser oder den Menschen. Das geht aus dem Ergebnisbericht zur Nachuntersuchung vor, der dem Regierungspräsidium Gießen nun vorliegt. Der Bericht bezog sowohl die Baugrube als auch das bis zum Baustopp dort bereits ausgebaute und an anderer Stelle wieder eingebaute Material ein.
Proben aus bis zu drei Metern Tiefe
Der vom Baustopp betroffene Bereich in der Baugrube an der Artilleriestraße ist je nach Schadstoffverdacht in 19 Teilflächen unterteilt worden. In jeder Teilfläche wurden mehrere Baggerschürfe ausgeführt. Aus einer Tiefe von bis zu drei Meter wurden schichtweise Bodenproben entnommen, um sie im Labor zu untersuchen.
Insbesondere der Bereich direkt unterhalb der ehemaligen Artilleriestraße wurde in kleinere Teilflächen unterteilt, was zu einem dichteren Untersuchungsraster führte. Das Untersuchungskonzept hierzu, als Grundlage für den Ergebnisbericht, wurde im Vorfeld mit dem Regierungspräsidium abgestimmt und freigegeben.
Im Zuge des Rückbaus der Artilleriestraße wurde vor Bekanntwerden der vermuteten Hexyl-Belastung und des Baustopps bereits Erdaushub in eine Dammschüttung im Trassenbereich der A49 auf einer Gesamtfläche von rund 12.000 Quadratmeter verbracht. Diese Dammschüttung war schließlich auch Teil des Baustopps, weshalb der Ergebnisbericht zur Nachuntersuchung auch die rasterförmige Beprobung dieses Areals umfasst.
Nur geringe Mengen an Schadstoffen
Die Laboranalysen des Bodens aus der Baugrube der Artilleriestraße zeigen, dass in der überwiegenden Anzahl der Proben keine Schadstoffe nachgewiesen werden konnten. Hierzu zählen sprengstofftypische Verbindungen oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe - kurz PAK genannt.
In zwei Teilflächen wurde eine sehr geringe Konzentration von 2,4,6-TNT (Trinitrotoluol) mit 0,0065 beziehungsweise 0,00662 mg/kg knapp oberhalb der Bestimmungsgrenze (0,005 mg/kg) nachgewiesen. Der zum Vergleich heranzuziehende grundwasserbezogene Eingreifwert von 50 mg/kg ist damit sehr weit unterschritten. Eine Gefährdung für Boden und Grundwasser ist daher auszuschließen.
In einer Teilfläche am Rand zur bestehenden Straße wurde eine geringfügige PAK-Belastung von 2,60 mg/kg ermittelt. Der grundwasserbezogene Eingreifwert für PAK von 20 mg/kg wird somit deutlich unterschritten, weshalb sich hieraus kein Handlungsbedarf ergibt. Eine Hexyl-Belastung konnte in der Baugrube nicht festgestellt werden.
In der Dammschüttung konnten dagegen keinerlei Schadstoffe nachgewiesen werden. Der Erdaushub kann daher dort verbleiben.
Der weitere Erdaushub kann wie vorgesehen schadlos auf der Baustelle der Autobahn 49 weiterverwendet werden. Vorsorglich hat sich die Baugesellschaft jedoch dazu entschieden, die Bodenbereiche mit den oben beschriebenen geringfügigen Belastungen getrennt auszubauen. Diese werden innerhalb des ehemaligen WASAG-Geländes unter der später wasserdicht verschlossenen Fahrbahndecke eingebaut.