02. Mai 2018, 11:00 Uhr

Wetzlar

Notfallversorgung entspricht neuen Regelungen

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat ein System zur gestuften Notfallversorgung in deutschen Krankenhäusern beschlossen.
02. Mai 2018, 11:00 Uhr
Eine der Mindestanforderungen: Die Behandlung der Patienten muss in einer zentralen Notaufnahme erfolgen, hier in Dillenburg. Foto: Lahn-Dill-Kliniken

Wesentlicher Inhalt ist die Festlegung von Mindestvoraussetzungen, die Krankenhäuser in Deutschland künftig erfüllen müssen, um an der Notfallversorgung teilnehmen zu können.

»Nach einer ersten Durchsicht der jetzt veröffentlichten Inhalte erfüllen die Lahn-Dill-Kliniken die Anforderungen, die an die künftige Notfallversorgung gestellt werden«, erklärte Landrat Wolfgang Schuster und Vorsitzender der Gesellschafterversammlung der Lahn-Dill-Kliniken.

Lahn-Dill-Kliniken erfüllen Anforderungen

»Eine Prüfung der Details des Beschlusses ist nach Veröffentlichung aber noch erforderlich«, sagt Schuster.

Die definierten Mindestanforderungen umfassen unter anderem:

• Abteilungen für Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesie sind vorhanden.

• Die Behandlung der Patienten muss in einer zentralen Notaufnahme erfolgen.

• Behandlungsmöglichkeiten auf einer Intensivstation müssen in entsprechendem Umfang vorhanden sein.

»Diese Mindestanforderungen erfüllen die Lahn-Dill-Kliniken«, sagte der Landrat.

Darüber hinaus seien die Lahn-Dill-Kliniken mit den zertifizierten Traumazentren in Dillenburg und Wetzlar, der zertifizierten Schlaganfalleinheit und der Behandlungsmöglichkeit für Herzinfarktpatienten an drei Herzkatheter-Behandlungsplätzen am Standort Wetzlar gut aufgestellt.

»Wir hoffen, dass die Verhandlungspartner angemessene Zuschläge vereinbaren, die die hochwertige Notfallversorgung der Lahn-Dill-Kliniken adäquat finanzieren«, erklärte Schuster.

Die beschlossenen Mindestanforderungen an die Notfallstrukturen sind die Grundlage dafür, dass Krankenhäuser zukünftig Vergütungszuschläge bekommen können, die den Umfang der vorgehaltenen Notfallstrukturen berücksichtigen.

Von den derzeit 1.748 allgemeinen Krankenhäusern werden nach der neuen Regelung 1.120, also 64 Prozent, an der Notfallversorgung teilnehmen können, da sie die Mindestanforderungen erfüllen.

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