06. Oktober 2017, 18:30 Uhr

Wetzlar

Neuer Evangelischer Kirchenkreis soll 2019 starten

Die Vereinigung der Evangelischen Kirchenkreise Braunfels und Wetzlar rückt näher: Sie ist für den 1. Januar 2019 geplant.
06. Oktober 2017, 18:30 Uhr
Die Synoden tagten im Bürgerhaus Büblingshausen. Foto: Barnikol-Lübeck

Der neue »Evangelische Kirchenkreis an Lahn und Dill« steht vor der Tür: Die dafür notwendigen Beschlüsse zu den grundlegenden rechtlichen und strukturellen Bedingungen haben die beiden Synoden im Bürgerhaus Büblingshausen gefasst und damit gleichzeitig den entsprechenden Antrag an die Landeskirche gestellt.

Mehrere Arbeitsgruppen, koordiniert von einer Steuerungsgruppe, hatten gemeinsam mit den Kreissynodalvorständen zahlreiche Beschlussvorlagen dazu erarbeitet, die bei der gemeinsamen Synode im August vorgestellt und ausführlich diskutiert worden waren.

Aufhebung der Kirchenkreise beschlossen

So wurden unter anderem Beschlüsse zur Aufhebung der Kirchenkreise und Neubildung des neuen gefasst, zur Übertragung der Vermögen und Verbindlichkeiten auf den neuen Kirchenkreis und zum Rentamtsbeitrag. Auch Empfehlungen an die Kreissynode 2019 wurden beschlossen – wie zur Aufgabenbeschreibung des Kreissynodalvorstandes (KSV) oder neuer Geschäftsordnungen.

Zudem wurden die 121 Synodalen aus den insgesamt 50 Kirchengemeinden über den Bevollmächtigtenausschuss informiert, der den Kirchenkreis kommissarisch ab dem 1. Januar 2019 bis zur Neukonstituierung der Synode 2020 leiten wird.

Gesprächsbedarf gab es jetzt noch einmal beim neuen Kirchensteuerverteilungsmodell, das künftig entsprechend der Gemeindegliederzahlen, also pro Kopf, erfolgen soll. Einen Antrag von Pfarrer Marcus Brenzinger (Werdorf), den Zeitraum der Einführung des neuen Modells um mehr auf die Hälfte zu verkürzen, lehnten die Synoden nach einer sehr engagierten Diskussion ab. Beschlossen wurde eine zweistufige Übergangsregelung mit Weiterführung der bisherigen Kirchensteuerverteilungssysteme nach beiden Kirchenkreisen getrennt bis 2022, gefolgt von einer fünfjährigen Übergangsregelung bis 2027, die finanzielle Härten für die Gemeinden abmildern soll.

Gemeinden stehen vor neuer Situation

Damit soll den Gemeinden Zeit gegeben werden, sich auf die neue Situation einzustellen. »Wir sind in beiden Kirchenkreisen an unterschiedlichen Stellen finanziell unterwegs«, erläuterte Superintendent Roland Rust. »Daher müssen wir versuchen, die Dinge in Stufen anzugehen.« Weiter geht es im Sommer 2018. Dann steht neben zusätzlichen Beschlüssen ein Konzept für die kreiskirchliche Jugendarbeit auf dem Programm.

Da mit der Vereinigung zum 1. Januar 2019 auch der Dienstauftrag für die synodalen Ämter und Organe endet, muss eine Übergangszeit bis zur Neukonstituierung der Synode 2020 gestaltet werden, wenn im Zusammenhang der Presbyteriumswahlen auch alle anderen Ämter neu besetzt werden.

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