17. Mai 2019, 11:00 Uhr

Gießen

Landkreis unterstützt Umbau historischer Häuser

Neues Leben für leerstehende Häuser oder alte Hofanlagen: Der Landkreis Gießen will künftig Umbauten und Sanierungen in den Ortskernen im ländlichen Raum fördern.
17. Mai 2019, 11:00 Uhr
Der Erhalt historischer Gebäude - im Bild Heuchelheimer Fachwerk - wird vom Landkreis gefördert. Foto: Lotz

Der Landkreis trägt so gleichzeitig zur Schaffung von neuem und barrierefreiem Wohnraum im ländlichen Raum und zum Erhalt historischer Dorfzentren bei. Landrätin Anita Schneider hat eine Richtlinie zur Revitalisierung der Ortskerne vorgelegt, über die am 24. Juni der Kreistag beraten wird. Der Kreisausschuss hat bereits seine Zustimmung gegeben.

Neuer Wohnraum soll geschaffen werden

»Die Bevölkerung im Landkreis Gießen wächst, gleichzeitig steigt die Zahl der älteren Menschen«, sagt Landrätin Schneider. »Die Zahlen aus unserem Demografieatlas belegen diese Entwicklung.« Als Ergebnis sei nicht nur bezahlbarer, sondern auch barrierefreier Wohnraum für die Zukunft nötig - und das vor allem auch in alten Ortskernen.

»Wir möchten die Schaffung von neuem Wohnraum dort fördern, wo Leerstand droht«, sagt Anita Schneider: »Zugleich tragen wir damit zum Erhalt historischer Gebäude und zu lebendigen Ortskernen bei und können es vor allem älteren Menschen ermöglichen, in ihrer vertrauten und heimatlichen Umgebung zu leben.«

Die neue Richtlinie zur Revitalisierung der Ortskerne beschränkt sich nicht auf den barrierefreien Umbau von Gebäuden, sondern sieht eine Förderung für Vorhaben vor, bei denen es um Modernisierung und Sanierung geht, um neuen Wohnraum zu schaffen. 690.000 Euro sind im Haushalt des Kreises dafür eingeplant.

Kreis fördert mit bis zu 75.000 Euro

Die Voraussetzung für einen Zuschuss: Es muss sich um Vorhaben in Gebäuden handeln, die denkmalgeschützt oder aus historischen oder städtebaulichen Gründen erhaltenswert sind. Eine Förderung beantragen kann jeder - vorausgesetzt, die Gesamtkosten des Vorhabens betragen mindestens 25.000 Euro. Der Landkreis gewährt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Investitionskosten, maximal 75.000 Euro.

Nähere Infos gibt es bei der Wohnraumförderung des Fachdienstes Bauaufsicht des Landkreises Gießen. Dort wäre auch die Förderung zu beantragen.

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