23. Dezember 2017, 15:00 Uhr

Gießen

»Auf keinen Fall nicht zugelassene Produkte oder selbst hergestellte Böller verwenden«

Böller und Raketen, die auf den bevorstehenden Jahreswechsel einstimmen, sind bald erhältlich. Man sollte sich doch immer der Gefahren bewusst sein, die damit verbunden sind.
23. Dezember 2017, 15:00 Uhr
Schüler der Theodor-Litt-Schule Gießen lauschen aufmerksam den Ausführungen der Experten. Foto: Regierungspräsidium

Jedes Jahr führt das unsachgemäße Abbrennen von Feuerwerk zu schwersten Verletzungen und Sachschäden. Alljährlich machen daher die Sprengstoff-Experten vom Regierungspräsidium Gießen (RP) insbesondere Jugendliche auf die Folgen des leichtfertigen Umgangs mit »Krachern« aufmerksam. Bei einer Informationsveranstaltung in der Theodor-Litt-Schule in Gießen referierten sie vor etwa 200 Schülerinnen und Schülern sowie Auszubildenden.

Mitgebrachte Fotos und Filmausschnitte sorgen bei den Jugendlichen für einen visuellen Eindruck von den schlimmen Konsequenzen unsachgemäßer Handhabung wie Verbrennungen, Hörstürzen oder irreparablen Augenschäden.

Fotos zeigen die Folgen unsachgemäßen Gebrauchs

RP-Expertin Svea Kring rät: »Verwenden Sie nur Feuerwerkskörper, auf denen das CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle und die Registriernummer abgedruckt sind.« Mit dieser Kennzeichnung sind nur handhabungssichere Produkte versehen, die in Deutschland zum Verkauf zugelassen sind.

Ihr Kollege Florian Brinkmann ergänzt: »Auf keinen Fall sollten nicht zugelassene Produkte, manipulierte oder selbst hergestellte Böller verwendet werden.« Blindgänger dürften nie erneut gezündet werden.

Feuerwerkskörper in Kategorien eingeteilt

Zudem erläuterten die RP-Experten den Schülern, dass es zwei Kategorien von Feuerwerkskörpern gibt. Zur Kategorie 1 zählen Kleinstfeuerwerk, Knallerbsen und Tischfeuerwerk. Die Kategorie 2 beinhaltet hingegen Böller, Raketen und Batteriefeuerwerk. Diese gefährlicheren pyrotechnischen Artikel dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur am Silvesterabend und am Neujahrstag gezündet werden. Der Verkauf ist, im Gegensatz zu den Artikeln der Kategorie 1, in diesem Jahr auf die Zeit vom 28. bis 30. Dezember beschränkt.

Weitere Informationen zur sicheren Verwendung pyrotechnischer Gegenstände sind auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rp-giessen.hessen.de zu finden.

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